Erstellt am 14.01.2015 um 13:39 Uhr von martinez
Nein ist es nicht..
falls die Kündigung raus ist empfehlt der MA Kündigungsschutzklage einzureichen..wichtig: innerhalb 3 Wochen ab Zugang der Kündigung..
Richtiger weg seitens des AG wäre erstmal ein BEM(Betriebliches Eingliederungsmanagement) durchzuführen.
Ohne ein richtig durchgeführtes BEM hat der AG so gut wie keine Chance die Kündigung durch zu kriegen
Erstellt am 14.01.2015 um 14:07 Uhr von Pjöööng
Ich nehme mal an, dass der Hinweis zum erfolgten erfolglosen BEM noch nachgereicht wurde...
Krankheit schützt vor Kündigung nicht. Wenn in der Vergangenheit erhebliche Fehlzeiten waren, eine negative Zukunftsprognose vorliegt und die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt sind kann nach einem erfolglosen BEM wegen Krankheit gekündigt werden.
Erstellt am 14.01.2015 um 14:56 Uhr von Snooker
Wobei eine Negative Gesundheitsprognose von einem Arzt festgestellt worden sein Muss der auf dem Gebiet spezialisiert ist. Nützt nix wenn einfach der Chef sagt es iss so. Und nur dann besteht die Möglichkeit das nicht erfolgreiche BEM mit in Betracht zu ziehen. Wobei ich meine Wortwahl jetzt mit bedacht so gewählt habe.
Erstellt am 14.01.2015 um 15:23 Uhr von Pjöööng
Jaja, die "Fachärzte für negative Gesundheitsprognosen"... ein wachsender Markt...
Wie so oft: a. A. a. a. S. (anderer Auffassung: alle außer Snooker)
Bereits vereinfachtes Denken führt schnell zu dem Ergebnis, dass das ein Schmarrn ist, denn sonst könnte der AN die krankheitsbedingte Kündigung einfach adurch verhindern, dass er diesen Facharzt icht aufsucht, bzw. diesen nicht von der Schweigepflicht entbindet...
Für die, die etwas Schwierigkeiten beim logischen Denken haben, sei folgendes Plagi.., äh Zitat empfohlen:
http://www.ra-feider.de/kuendigung_personenbedingte.htm
Erstellt am 14.01.2015 um 19:11 Uhr von Snooker
Seit wann bist Du alle? Und woher weiß man das Dein Verweis auf dem Link und was da stehr rechtssicher ist?
Eine Weigerung zum Facharzt zu gehen würde bestimmt nicht gut kommen für einen AN. Und wäre dem nicht so das nur ein Arzt eine negative gesundheitsprognose ausstellen kann wärem jedem AG Tür und Tor geöffnet.
Sag mal pjöööng hast Du eigentlich irgendwelche komplexe wenn man Dir nicht nach dem Schnabel redet?
Erstellt am 14.01.2015 um 19:28 Uhr von Kölner
Ja, Snooker. Alle anderen haben etwas gegen dich. Du bist der klügste, beste und tollste. Du hast auch die meiste ahnung.
Dein Leben muss wunderschön sein.
Erstellt am 14.01.2015 um 20:14 Uhr von nicoline
*Und woher weiß man das Dein Verweis auf dem Link und was da stehr rechtssicher ist?*
Also, ob dem Link rechtssicher ist, kann ich nicht beurteilen. Der Inhalt dessen, was dort stehr ist uns auf einer Arbeitsrechtskonferenz von dem vorsitzenden Richter eines Arbeitsgerichtes genau so vermittelt worden. Nun weiß ich allerdings natürlich auch wieder nicht, ob Dir das als Rechtssicherheit reicht. Uns hat es jedenfalls gereicht, wir haben das dem Richter tatsächlich geglaubt!
Erstellt am 14.01.2015 um 20:44 Uhr von Kölner
Nein nicoline. Snooker macht die Wahrheit. Er bildet. Er weiß Bescheid. Er ist der Krieger der Armen ...
...und merkt leider schon lange nicht mehr, dass der Ast auf dem er sitzt, weit unter dem strassenniveau liegt.
Erstellt am 14.01.2015 um 20:48 Uhr von Hoppel
... und noch ein schöner Link zum Thema:
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/kuendigungsschutz-an-diese-voraussetzungen-ist-eine-krankheitsbedingte-kuendigung-gebunden/
@ Snooker
"Wobei eine Negative Gesundheitsprognose von einem Arzt festgestellt worden sein Muss der auf dem Gebiet spezialisiert ist.
...
Eine Weigerung zum Facharzt zu gehen würde bestimmt nicht gut kommen für einen AN."
1. Gibt es in diesem unserem Lande noch immer so etwas wie freie Arztwahl
2. Auch ein, an Depressionen erkrankter Mensch ist definitiv NICHT gezwungen, einen Psychiater aufsuchen zu müssen!!! Er muss sich noch nicht einmal von einem Arzt behandeln lassen, sondern könnte auch einen Psychologen aufsuchen. Aber der dürfte Deiner Meinung nach ja keine Gesundheitsprognose stellen ...
Erstellt am 15.01.2015 um 12:05 Uhr von Pjöööng
Zitat (Snooker):
"Seit wann bist Du alle?"
Jedenfalls bin ich nicht voll! Bie Dir würde ich dafür die Hand nicht ins Feuer legen!
Zitat (Snooker):
"Und woher weiß man das Dein Verweis auf dem Link und was da stehr rechtssicher ist?"
Also... diese Frage ausgerechnet von Dir? Lass es mich so sagen: Ich verwende eine gewisse Sorgfalt auf die Auswahl meiner Links und nehme nicht den erstbesten. Tun nicht alle...
Zitat (Snooker):
"Eine Weigerung zum Facharzt zu gehen würde bestimmt nicht gut kommen für einen AN."
Das wird dem Arbeitnehmer der mit der Kündigung bedroht ist sch...egal sein, ob das "gut kommt" oder nicht. Wenn er alleine dadurch seinen Arbeitsplatz erhalten kann, dann wird er es schlichtweg tun, insbesondere weil er ja als Häufigerkrankender sowieso nur wenig Kontakt mit seinem Arbeitgeber hat.
Zitat (Snooker):
"Und wäre dem nicht so das nur ein Arzt eine negative gesundheitsprognose ausstellen kann wärem jedem AG Tür und Tor geöffnet."
Wieso? Den Arzt sucht doch der Arbeitnehmer aus. Und wenn er der Meinung ist, sich von seinem Zahnarzt eine negative Gesundheitsprognose ausstellen lassen zu müssen, dann soll er das doch bitte tun!
Du hast den Ablauf noch nicht begriffen:
Der Arbeitgeber will einen häüig erkrankten AN kündigen. Dann prüft er, ob er aus seinen Unterlagen bereits eine negative Gesundheitsprognose erstellen kann oder nicht. Dazu darf bzw. muss er auch den bisherigen Verlauf heranziehen. Er muss die negative Gesundheitsprognose natürlich auch belegen können. Dann hat er zwei Möglichkeiten: Entweder fordert er den AN auf, zu dieser Prognose Stellung zu nehmen, oder er benutzt diese negative Prognose gleich zur Kündigung. Und dann ist es am Arbeitnehmer, diese Prognose zu entkräften. Ihn trifft hier nämlich eine Mitwirkungspflicht,
Zitat (Snooker):
"Sag mal pjöööng hast Du eigentlich irgendwelche komplexe wenn man Dir nicht nach dem Schnabel redet?"
Aber sischer doch! ;-)