Erstellt am 21.06.2005 um 01:22 Uhr von otto
Ein kranker Arbeitnehmer hat zwei Pflichten:
1. Alles zu tun, was den Genesungsprozeß fördert
2. Alles zu unterlassen, was den Genesungsprozeß behindert.
In jedem Fall entscheidet der behandelnde Arzt.
Mein Tipp: Besorgen Sie sich beim Arzt eine entsprechende Bescheinigung und legen Sie diese dem Arbeitgeber vor (!) Antritt der Fortbildung vor. Dann gibt es keine juristischen Schwierigkeiten.