Erstellt am 09.07.2007 um 15:47 Uhr von paula
warum sollte es nicht zulässig sein?
Erstellt am 09.07.2007 um 15:52 Uhr von steini
muß hier paula zustimmen.
auf dem gelben schein ist nur angegeben voraussichtliche arbeitsunfähigkeit bis ....
falls der ma sich gesund fühlt kann er wieder arbeiten.
auch unfallversichert ist er in solchen fällen.
Erstellt am 09.07.2007 um 20:07 Uhr von Obi Wan Genobi
Für was lässt er sich dann krankschreiben wenn er eh arbeitet und sich scheinbar beim chef gut hin stellen will
Erstellt am 09.07.2007 um 20:15 Uhr von SSGG
Moin schnecke,
es stellt sich die Frage, ob es empfehlenswert ist, trotz AU arbeiten zu gehen.
Unter Umständen gefährdet er seine Gesundheit, und es hängt primär von der Erkrankung ab.
Erstellt am 10.07.2007 um 10:21 Uhr von ajos
Grins,
wir haben auch solche Spezialisten die Ihrem Chef zeigen wollen, das sie trotz
AU zur Arbeit kommen...aua !
Erstellt am 10.07.2007 um 14:29 Uhr von bullilady
Das Problem, dass der Kollege hat, ist, dass er nicht versichert ist, also sollte ihm nichts passieren während der Arbeitszeit.
Erstellt am 10.07.2007 um 16:23 Uhr von wattkieker
Selbstverständlich ist er versichert, er kann nur nicht, wenn es ihm schlechter geht, die Krankmeldung wieder in Anspruch nehmen, sondern muss eine neue AU vorlegen, dh. wenn er selber entscheidet, wieder zu arbeiten, ist die ursprüngliche AU-Bescheinigung hinfällig.
Erstellt am 11.07.2007 um 22:04 Uhr von Der alte Heini
Vielleicht sollte man noch darüber nachdenken die Krankenkasse über die Arbeitsaufnahme zu informieren. Ansonsten kann es sein, dass man bei der Krankenkasse für die gesamte voraussichtliche AU-Zeit erfasst wird, obwohl die Arbeit wieder aufgenommen wurde.