Erstellt am 09.06.2009 um 10:48 Uhr von pitsieben
Hallo Rapper,
wenn die "gewiisse Zeit" länger als 4 Wochen sein sollte, ist es eine Versetzung und nach § 99 BetrVG muss der AG die Zustimmung des BR einholen.
Das BRM hat ja nur gesagt, ihm gehe es nicht gut und er zum Arzt gehen würde.
Dieses ist nach meiner Meinung keine angesagte Krankschreibung.
Wenn er gesagt hätte, er gehe zum Arzt und würde sich krankschreiben lassen, weil er in den anderen Betrieb arbeiten soll, wäre es etwas anderes.
Erstellt am 09.06.2009 um 10:49 Uhr von Lohengrin
Versuchen kann der AG es sicherlich, ob er damit auch durchkommt ist sicherlich abhängig von der Situation. Hat das BRM irgedwie eine Aussage gemacht wie Z.B.: Wenn Ich in den anderen Betrieb muß, werde Ich eben Krank" oder ähnlich, und gäbe es dafür auch zeugen hätte der AG sicher leicht die Möglicheit zu kündigen.
Ansonsten ist das BRM eben Krank geworden, in dieser Situation ist das zwar unschön, aber eigentlich kein Kündigungssgrund (nach deiner obrigen Schilderung). Es kommt eben auf den Einzelfall an.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 09.06.2009 um 10:52 Uhr von Bonita
Hallo,
hat da der Betriebsrat nich schon im Vorfeld geschlafen? Laut § 103 (3) BetrVG muss der BR angehört werden, wenn ein BR-Mitglied außerhalb seines BR-Bereiches versetzt werden soll. So würde ich Deine Angabe "anderen Betrieb unserer Firma" werten. Oder vertretet Ihr auch die Kollegen dort. Ist diese Anhörung erfolgt?
Ansonsten ist eine "angekündigte Krankschreibung" ein Grund für eine fristlose Kündigung. Der Kollege hat also groben Mist gebaut. Dennoch müsst Ihr natürlich auch zu dieser außerordentlichen Kündigung angehört werden (§ 103 (1) BetrVG). Der AG kann dem Kollegen erst kündigen, wenn Ihr ausdrücklich zugestimmt habt, oder die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzt wurde. Ich würde als BR dieser Kündigung auf keinem Fall zustimmen.
Grüße, Bonita
Erstellt am 09.06.2009 um 10:58 Uhr von waschbär
@Rapper,
Grundsätzlich war die Aussage vom AN, sehr unglücklich, der AG könnte durchaus darauf, kommen das der AN "tüttelt" .... Aber dann muss er die "krankheit" Prüfen lassen.. dafür gibt es den MDK.
Hat der AN einen Gelbenschein, ist eine Kündigung wegen Androhung ist sehr fraglich. Im gegensatz zu Androhung und durch führerung Erkrankung ohne Gelben Schein. Ein wichtiger unterschied, weil > Es ist unwahrscheinlich das der Arzt sagt ... Jo, den habe ich Krankgeschieben, weil er mich so Treu ansah ....
Aussnahme *Waschbären* :-)))
Im Ernst, auch ein BRM DARF NICHT diese aussagen Treffen..... Das gibt dem Ag immer nur Berechtigung zum Misstrauen und wenn das noch die Belegschaft mitbekommt, dreht der Ag immer am Rad :-(
Erstellt am 09.06.2009 um 11:01 Uhr von pirat
@Bonita,
so ganz stimmt das aber nicht...
"Daraufhin wurde von dem BRM geäußert, dass es ihm *nicht gut ginge* und er zum Arzt geht."sehe es eher wie der Sohn des Gralskönigs.
In dubio pro reo!
Erstellt am 09.06.2009 um 11:07 Uhr von Lohengrin
@pirat,
Yep, allerdings von hier aus schwer zu beurteilen. Und insgesamt für ein BRM eher unglücklich gelaufen(beschönigte Fassung).
Mfg,
S.o.P.
Erstellt am 09.06.2009 um 11:29 Uhr von Hennessy
Hallo Rapper,
Erst einmal grundsätzlich,
Ist eine versetzung (auch Zeitweilig) auf einen anderen Arbeitsplatz zustimmungspflichtig. (§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen BetrVG).
Ohne Euch dem betriebsrat geht da sowieso nichts.
Dann ist zu prüfen ob eine Versetzung eine BRM zu einem anderen Standort überhaupt geht. das BRM ist von den Kollegen von dem standort gewählt worden um Ihre Interessen zu vertreten. Wird er versetzt, kann er dieser Verantwortung nicht nach kommen.
Nun zu der Krankschreibung.
Der Kollege vom betriebsrat war hier wohl ein bischen ungeschickt. Meiner Meinung nach, hat er aber nicht angekündigt das er wegen der versetzung krank macht. Er hat nur erwähnt das ihm nicht gut sei und er einen Arzt aufsuchen wird.
Erstellt am 09.06.2009 um 12:51 Uhr von erwin
@Hennessy
...wieso kann er nach einer Versetzung das Mandat nicht mehr wahrnehmen?? Klar zu BR-Terminen kommt er ins Stammhaus.
Weiter der Koll. und auch der BR sollten sich einmal Gedanen machen, wie dieses Verhalten bei den Koll. ankommt? Also, diese könnten denken, "nur" weil er BR ist bekommt er ene Extrawurst bzw. will diese! Auch einmal § 78 bedenken.
Es gibt Betriebe welche grundsätzlich mehrere Betriebsteile haben und auch dort kann man BR-Arbeit machen.
Weiter auch nicht jedes BRM macht jeden Tag BR-Arbeit.
Der berechtigte Verdacht, dass hier eine unrechtmäßige AU vorliegt ist auf Grund des Gesamtverhalten (erst Weigernung und dann Übelkeit) des BRM durchaus zu verstehen.
Klar entscheidend wäre eine Aussagen des MDK und letztlich des Gerichtes.
Ungeschickt war das Verhalten des BRM auf ale Fälle!
Erstellt am 09.06.2009 um 13:42 Uhr von Petrus
@erwin: Er kann u.U. sein Mandat nicht mehr wahrnehmen, weil er seine Wählbarkeit verlieren könnte. Und genau aus diesem Grund will _der_Gesetzgeber_, dass BR-Mitglieder eine Extrawurst bekommen: Für normale AN gilt §99, für BRM zusätzlich §103(3) BetrVG.
Erstellt am 09.06.2009 um 13:53 Uhr von Rapper
@all,
danke für die Antworten. Es gibt nur einen BR für beide Betriebe. Wir sind ein 13´ner BR, eine Freistellung. Laut Arbeitsvertrag können die MA in beiden Betrieben eingesetzt werden, da nur 30 Km räumliche Trennung. Somit keine MB des BR. Die Kollegen arbeiten in den gleichen Bereich, wie im Stammbetrieb. Beide Betreibe haben gleiche Produktion. Fahrkosten werden, wie schon geschrieben, durch den AG erstattet.
Wir sind auch der Meinung, dass eine Kündigung durch den AG schwer durchzusetzen ist, aich vor Gericht. Wir finden aber auch das Verhalten des BRM Schei.... . Bei eindeutiger Ankündigung wäre er normalerweise weg vom Fenster, da hilft das Mandat dann auch nicht.
Danke noch mal für Eure Tips und Antworten.
Erstellt am 09.06.2009 um 14:08 Uhr von waschbär
@Rapper,
wenn es dich tröstet ich habe auch solche Spezis die sich hinter ihren Mandat verstecken, und einige sind da sehr hart an der Grenze..... Finde ich auch nicht schön und dafür war der Schutz auch nie gedacht, ist auch eine Wartsche für die BRMs die vom AG gefeudelt werden ....
Erstellt am 09.06.2009 um 14:11 Uhr von nicoline
Zahl der BRM
701 - 1000 AN = 13 BRM
Freistellungen
501 - 900 AN = 2 BRM
901 - 1500 AN = 3 BRM
Nur mal so am Rande gefragt, und nicht zu diesem Thema gehörig, aber wieso habt ihr nur eine Freistellung?
Erstellt am 09.06.2009 um 19:14 Uhr von erwin
@Petrus
und nun, was ist nun mit ...könnte sein Mandat verlieren und § 103?? Es bleibt also hier ist ein AN der eine Extrawurst will und dazu sein BR-Mandat vorschiebt, so lese ich es und so würde ich es als AN des Betriebes sehen.
Erstellt am 09.06.2009 um 19:20 Uhr von DonJohnson
@all
Das Thema langweilt mich!
Wenn der AG meint einen BRM loswerden zu wollen, schaft er es! Der "besondere Kündigungsschutz" den wir genießen ist doch im prinzig eine Verschlechterung für uns, da wir nur außerordentlich gekündigt werden können. Na mal ganz ehrlich, habt ihr soooooo wenig Fantasie? Ich als AG hätte genug davon - und schwups ist das ungeliebte BRM weg!
Denkt mal nach und dann unterhalten wir uns bitte wieder gesittet, ok?
Gruß
DJ
Erstellt am 09.06.2009 um 21:23 Uhr von DerAlteHeini
Rapper
Was spricht dagegen, dass ein Arbeitnehmer nach einem Streit mit dem Arbeitgeber krank wird.
Nicht Jeder hat ein dickes Fell und steckt das so weg.
Also ich sehe keinen Grund für eine Kündigung.
Auch kann ich kein "krank machen" auf Ansage erkennen.
Erstellt am 09.06.2009 um 21:35 Uhr von DonJohnson
@Rapper
*danke für die Antworten. Es gibt nur einen BR für beide Betriebe.*
Sind diese denn beide Betriebsratsfähig?
*Laut Arbeitsvertrag können die MA in beiden Betrieben eingesetzt werden, da nur 30 Km räumliche Trennung. Somit keine MB des BR.*
Na, wenn du es sagst wird das wohl so sein, oder doch nicht? ;-))))
Fragen über Fragen.... ;-)))
Erstellt am 10.06.2009 um 09:37 Uhr von Rapper
DJ,
nörgeln ist auch eine Art der Meinungsäußerung. Und das, was ich geschrieben habe, ist nun mal so vereinbart in den Arbeitsverträgen. Ob Du das nun glaubst oder nicht, ist mir ehrlich gesagt, egal. Mich haben hier Meinungen zu dem Fall interessiert und keine besserwisserischen Floskeln. Und wenns Dich langweilt, dann ließ es und sei einfach ruhig.
Erstellt am 10.06.2009 um 13:49 Uhr von Petrus
@erwin: Tja, so ist das, wenn erst von 2 Betrieben im Unternehmen die Rede ist - und der Rapper anfangs verschweigt, dass hier §4 einschlägig ist. Ich hab keine Kristallkugel, die mir das verrät...
@Rapper: DJ Äußerung ist hier kein nörgeln, sondern eine Nachfrage nach wichtigen Infos, die den kompletten Sachverhalt ändern können. (zB ist erst durch Deinen Nachtrag "gemeinsamer BR für beide Betriebe" klar, dass §103 nicht einschlägig ist.)
Und Arbeitsverträge und Betriebsrat sind auch zwei Paar Stiefel. Selbst wenn im AV steht, dass der MA beliebig versetzbar ist, ist eine Versetzung iSd §95(3) BetrVG ohne BR-Zustimmung (oder deren arbeitsgerichtliche Ersetzung) trotzdem nicht zulässig.
Wäre also (für den BR) zu klären, ob eine Versetzung im Sinne des BetrVG vorliegt. Wenn ja, muss der ArbGeb erst beim BR (als Gremium) diese Versetzung beantragen, sich diese gegebenenfalls vom Gericht ersetzen lassen, und _dann_ kann er von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen...