Krankschreibung ab dem 1. tag
Guten Morgen,
kurze Frage. In den Arbeitsverträgen steht drinne das spätestens nach dem 3.Kranktag ein Krankenschein eingereicht werden muss! Soweit so gut. Das ist ja auch gesetzlich so geregelt.
Nun will die GF von einem einzigen MA die Krankschreibung schon ab dem ersten Tag? Darf er das oder steht das mit dem Passus des Arbeitsvertrag im Konflikt?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar?
Community-Antworten (12)
26.04.2018 um 10:01 Uhr
Vom Gesetz her darf er schon. Ob die Regelung im Arbeitsvertrag, die ja zu Gunsten des AN besser ist als das Gesetz, kann man eigentlich nur sagen, wenn man den Text genau gelesen hat. Ich würde mich jedenfalls erst einmal auf den Arbeitsvertrag berufen. Außerdem würde ich als BR anzweifeln, dass es sich um einen absoluten Einzelfall handelt (es gab früher vielleicht auch schon Fälle) und meine Mitbestimmung ins Spiel bringen.
26.04.2018 um 10:04 Uhr
Schaue bitte einmal §5 Abs.1 Satz 3 EntgFG. Du wirst sehen, er darf. Außerdem, da es bei euch nur einem MA betrift, ist es individual und ihr als BR seit raus aus dem Geschäft.
26.04.2018 um 10:08 Uhr
@ kratzbürste: Genau aus dem Grund habe wir eine BV abgeschlossen,in der jede vorzeitig verlangte AUB über die HR läuft und der BR sofort darüber unterrichtet wird. Empfehle ich wirklich jedem so eine BV. Somit sind alle Unklarheiten aus der Welt geschafft
26.04.2018 um 15:22 Uhr
Mal zum Thema "er darf"... Klar darf er. Hintergrund: Die Regel im Arbeitsvertrag ist offensichtlich eine Wiederholung der gesetzlichen Regel. Es ist nicht anzunehmen, dass der AG hiermit auf sein gesetzlich zugestandenes Recht zur vorzeitigen Vorlage verzichten will, denn ein solcher Verzicht ist nicht formuliert. Das der Gesetzestext nicht in vollem Umfang im Vertrag niedergeschrieben ist, steht dem nicht entgegen. Anderes könnte gelten, wenn er eine vom Gesetz offensichtlich abweichende Regel konstituiert. (Systematische Auslegung - ich bin mir auch sicher analogen Text in den diesbezüglichen Urteilen fast wortwörtlich so gelesen zu haben)
Aber auch dann darf er das nicht ganz ohne Regeln. Regel 1: Die geforderte Vorlage am 1. Tag der Krankheit muss VOR dem Eintreten des Krankheitsfalles bekannt gewesen sein. Dem Kollegen das erst dann mitzuteilen, wenn er anruft um sich krank zu melden reicht nicht (auch wenn sich darum wohl keiner streiten wird, geht man halt zum Arzt und wird ne Woche krankgeschrieben anstatt nur 2 Tage zuhause zu bleiben). Regel 2: Die Forderung darf nicht diskriminierend oder willkürlich sein. a) Alle MA müssen ab dem 1. Tag, ist OK. b) Ein MA muss weil es aus seiner Krankheitsgeschichte Gründe zur Annahme gibt, dass er Blau macht, ist OK. Aber: c) ein MA muss, weil der Chef ihn ärgern will, No Go. Im Zweifelsfalle ist der BR doch im Boot, selbst wenn es nur einen betrifft. Zumindest muss geklärt werden ob Regel 2b zutrifft oder ob es sich um eine allgemeine Forderung handelt, dann §87 (1) 1. BetrVG analog Nordling. Der BR kann den Einzelfall auch zum Anlass nehmen derart die Initiative zu ergreifen.
26.04.2018 um 16:40 Uhr
Ich gebe der Kratzbürste Recht wenn im Arbeitsvertrag nicht erwähnt ist, dass der AG die AU ab dem ersten Tag verlangen kann ist der AN auch nicht dazu verpflichtet. @Nordling schon mal was vom Günstigkeitsprinzip gehört?
26.04.2018 um 17:13 Uhr
Zitat (rako1966): "Die Regel im Arbeitsvertrag ist offensichtlich eine Wiederholung der gesetzlichen Regel."
Wieso ist das offensichtlich? Ohne den genauen Text zu kennen ist das doch eine sehr gewagte These!
26.04.2018 um 17:14 Uhr
moreno, nur weil etwas nicht gesagt wird, wird es nicht automatisch ausgeschlossen. Wenn in einem Vertrag nicht erwähnt wird, dass er gekündigt werden kann, kann er dann nicht gekündigt werden? Ohne konkrete Zusage oder Verzichtserklärung in Verträgen wird es schwer da derartiges hineinzuinterpretieren.
26.04.2018 um 17:24 Uhr
Pjöööng, Zitat XX_IronMan_XX : "Das ist ja auch gesetzlich so geregelt.". Ich denke also, dass ich mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit annehmen kann, dass die Regel im Arbeitsvertrag zumindest inhaltlich identisch mit §5 (1) Satz 2 EntgFG ist. Sonst hätte XX_IronMan_XX diesen Satz wohl nicht geschrieben. Das Einzige was XX_IronMan_XX offensichtlich fehlt ist §5 (1) Satz 3 EntgFG. Ich denke, dann kann man auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der AG nicht die Intention hatte eine eigenständige Regelung zu etablieren. Aber natürlich müsste man den kompletten Text einem Richter vorlegen um dabei 100%ig sicher zu sein.. Sofern der AG aber nicht vollkommen verbl**** ist, wird er einen üblichen Text gewählt haben, und bei solchen hat bislang meines Wissens noch niemand angezweifelt, dass das Verlangen einer vorzeitige Vorlage möglich ist.
26.04.2018 um 17:42 Uhr
Vermutungen, nichts als Vermutungen. Unter "offensichtlich" versteht man im Allgemeinen etwas anderes.
26.04.2018 um 18:40 Uhr
Rako wenn es da eine ganz klare Regelung im AV gibt dann kann der AG nicht eine für den AN ungünstigere aus dem Hut holen weil es so im Gesetz steht. Solltest Du eigentlich wissen! Sonst könntest Du einfach mal ne Grundlagenschulung machen wo das Günstigkeitsprinzip erklärt wird.
26.04.2018 um 18:47 Uhr
moreno, auch das ist reine Kaffeesatzleserei solange wir nicht wissen wie die Regelung im Arbeitsvertrag genau lautet. Und selbst wenn wir es denn wüssten wäre es unter Umständen schwierig abzuschätzen wie wohl ein Gericht im Einzelfalle urteilen würde.
26.04.2018 um 20:58 Uhr
Pjööng das hatte ich ja im ersten Beitrag geschrieben! Auch ein Richter würde meiner Ansicht nach dem AG aufklären, dass es die Möglichkeit einer Änderungskündigung gibt wenn man mit einigen Bestandteilen des Vertrages nicht einverstanden ist!
Verwandte Themen
Überstundenabgeltung statt Krankschreibung
ÄlterBrauchen dringen Hilfe! Unser AG rechnet geleistete und noch nicht geleistete Stunden aus Wochenend- tätigkeit (auf einer Pflegestation) auf Krankscheibung an. Die betroffenen MA kamen aus dem Kran
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Krankschreibung wegen Augenuntersuchung mit Augentropfen für einen freien Tag
Ist die Krankschreibung einer Mitarbeiterin an einem freien Tag wegen einem Untersuchungstermin 15.30 Uhr gerechtfertigt? Wie lange ist eine reguläre Krankschreibung nach OP Grauer Star ohne Komplikat
Krankschreibung - wie zählt die Arbeitszeit ?
ÄlterEin Kollege wurde während der laufenden Woche krank. Seine wöchentliche AZ sind 40 h. Am Tag der Krankschreibung hatte er kurzen Dienst ( 6 h ), die sich in der laufenden Woche nicht ausgeglichen hätt
Kündigung eines BRM bei Ansage Krankschreibung möglich?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, bei uns gab es einen Vorfall, zu dem ich gerne andere Meinungen hören würde. Der Fall: Ein BRM (nicht freigestellt) sollte für eine gewisse Zeit in einem anderen Be