Guten Morgen,

kurze Frage. In den Arbeitsverträgen steht drinne das spätestens nach dem 3.Kranktag ein Krankenschein eingereicht werden muss! Soweit so gut. Das ist ja auch gesetzlich so geregelt.

Nun will die GF von einem einzigen MA die Krankschreibung schon ab dem ersten Tag? Darf er das oder steht das mit dem Passus des Arbeitsvertrag im Konflikt?

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar?