Erstellt am 03.07.2008 um 14:41 Uhr von mainpower
Hallo,
bei uns ist das so ,kurzer Anruf bin zum Arzt.Tut keinem Weh und der AG ist zufrieden.
dem ag muss man ja zugestehen daß er die Info hat wo der AN ist. Es kann ja sein daß der Arbeitsplatz unbedingt besetzt werden muß.
Aber ob das unbedingt eine Abmahnung sein muß? Eine Abmahnung unterliegt nicht der Mitbestimmung des BR.
Erstellt am 03.07.2008 um 15:13 Uhr von Petrus
§5 (1) EntgFG: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen...
Unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern -- also sobald ich weiß, dass ich Arbeitsunfähig bin. Also vor oder spätestens zu Beginn der Schicht anrufen. Und falls der Arzt 'nen gelben Schein schreibt, nochmal, um zu sagen, wie lange man fehlt.
Abmahnung ist also nicht unberechtigt.
Erstellt am 04.07.2008 um 00:19 Uhr von rainer w
@Petrus
Die AN ist vor Schichtbeginn beim Arzt gewesen. Woher soll sie da schon wissen das sie eine AU ausgestellt bekommt. Die Kristallkugel möchte ich auch haben.
Gesetz den Fall der Arzt hat um 8:00 Uhr Praxisöffnung hätte sie es ja bis 8:30 Uhr zur Arbeit schaffen können.
Defakto: Abmahnung ungerechtfertigt.
Erstellt am 04.07.2008 um 00:46 Uhr von peters
@rainer w:
"Gesetz den Fall der Arzt hat..." und "...hätte sie es ja schaffen können..." zählt nicht.
Maßgebend ist, was tatsächlich passiert ist.
Ich hab es so verstanden, dass sie zum Schichtbeginn um 8:30 nicht da war und zu dieser Zeit auch nicht Bescheid gesagt hat. Das ist streng genommen ein Verstoß gegen Arbeitspflichten. Ob es denn wirklich so gravierend war, hängt davon ab, mit wie viel Verspätung die Info dann endlich beim Betrieb ankam.
Wenn ich um 8 zum Arzt gehe, ist es doch eigentlich absehbar, dass ich um 8:30 nicht an der Arbeitsstelle sein kann. Ein rechtzeitiger Anruf: "Ich geh zum Arzt und es kann etwas später werden oder ich werd krank vielleicht geschrieben und melde mich dann nochmal..." hätte die Probleme vermieden.
Ob es denn wirklich gleich ne Abmahnung nötig macht, ist eine andere Frage.
Erstellt am 05.07.2008 um 02:28 Uhr von rainer w
@peters
Du schreibst in Deinem Text einmal Maßgebend (was Fordernd klinkt) und ein mal hatte....können. Eins geht nur. Fakt ist was ich in meiner Freizeit mache geht meinem AG nichts an bis ich gestemmpelt habe, es sei denn ich verunglimpfe in der Freizeit den Betrieb.
Mal Gesetz den Fall ich gehe regelmäßig in meiner Freizeit zum Arzt und lasse mich Routinemäßig untersuchen und Unterrichte den AG jedes mal. 20mal im Jahr.
Dann Gehts dem Betrieb schlecht und MA sollen entlassen werden. Wer steht da wohl mit oben auf der Liste.?!!
Erstellt am 05.07.2008 um 21:43 Uhr von peters
rainer w:
Ich hab auch nix von der Freizeit gesagt. Ich wiederhole mich nochmal:
"Ich hab es so verstanden, dass sie (oder war es ein er) zum Schichtbeginn um 8:30 nicht da war und zu dieser Zeit auch nicht Bescheid gesagt hat. Das ist streng genommen ein Verstoß gegen Arbeitspflichten."
Du hast leider nicht geäußert, ob das so war. Daher möchte ich nicht einfach spekulieren.
Erstellt am 07.07.2008 um 10:29 Uhr von Petrus
@rainer:
"Hätte schaffen können..." "woher sollte sie wissen dass..." zählt nicht. Die MA ist verpflichtet Punkt 8:30 Uhr da zu sein - oder sich spätestens zu diesem Zeitpunkt zu entschuldigen. _Wie_ sie das macht, ist ihr Problem, nicht das des ArbGeb oder der Öffnungszeiten des Arztes.
Möglichkeiten dazu hat peters beschrieben: Erstmal für den Arztbesuch und ein eventuelles Zuspätkommen entschuldigen, und im Falle einer Krankschreibung dann eben nochmal anrufen. Wenn ich ein Späterkommen ankündige und doch noch pünktlich schaffe, wird sie der Chef nicht beschweren - anders herum gibts eben u.U. eine Abmahnung.