Ab wann eine Versetzung "für immer" ?
Hallo !
Wir haben einen Krankheitsfall bei einem "höheren" Mitarbeiter. Da selbiger schon ca. 8 Wochen fehlt und derzeit kaum absehbar ist, ob und wann er wieder kommt, wurde an uns die Frage heran getragen, ab wann man die Versetzung eines anderen Mitarbeiters auf dessen Posten "für immer" machen dürfe.
Wir wollen zwar jetzt nicht die Rechtsberatung für den AG spielen, aber stellen uns natürlich auch die Frage: "wenn jemand schwer erkrankt, muß man ihm / ihr" dann den Arbeitsplatz "erhalten". Also EINEN Arbeitsplatz sicherlich (zumindest solange nicht krankheitsbedingte Kündigung erfolgt), aber DIESER bestimmte Platz ?
Kennt da jemand ein Urteil zu oder hat sonst eine Idee ? Mit Google kam ich bislang nicht weit, denn da kriege ich immer so Sachen wie "BEM-Gespräche müssen sein etc."
Danke und Gruß Celestro
Community-Antworten (1)
14.01.2015 um 00:15 Uhr
Ich sehe keinen Anlaß, einen Kollegen dauerhaft zu versetzen, nur weil ein anderer krank ist. Da würde ja für den BR sofort der Widerspruchsgrund aus dem § 99 Abs. 2 Nr 3 BetrVG anwendbar sein.
Ein andere AN im Betrieb (nämlich der Kranke) hätte Nachteile, wenn sein Arbeitsplatz anderweitig besetzt wird. Kommt er zurück - ist sein Arbeitsplatz weg. Und das geht eben so einfach nicht.
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