wann ist es eine Versetzung!
Hallo
das Whistleblower-Gesetz wird ab 17.12. für unser Unternehmen bindend. Man will einen interenen Mitarbeiter diese Aufgabe übertragen!
Ab welchen Arbeitsaufwand mehr ist es ene Versetzung nach §95 BetrVG und mitbestimmungsbestmmungspflichtig nach "99 BetrVG?
Community-Antworten (11)
23.11.2023 um 20:43 Uhr
Die Frage ist ziemlich schlecht gestellt. Es geht nicht allein um den Arbeitsaufwand, sondern um die Veränderungen der Tätigkeiten, die sich erheblich ändern müssen. Also: ändert sich die Arbeit für den AN durch diese Tätigkeit in erheblichem Maße?
23.11.2023 um 21:05 Uhr
jo stimmt,
das ist ja die Frage, was bedeutet erheblich? Er soll noch das Hinweisgeberschutzgesetz betreuen! k.A. wie viel das ist! Muss uns das der AG erklären?
23.11.2023 um 21:54 Uhr
Ich denke mal das wird doch bestimmt kein Fulltime Job sein ?
24.11.2023 um 07:44 Uhr
Bei uns musste der MA, der auch Datenschutzbeauftragter ist, auf eine 1 Tages Schulung, dann wurde eine Emailadresse eingerichtet und das wars. Natürlich kann man auch persönlich melden. Wir haben das seit einem halben Jahr und bis jetzt ist noch nichts eingegangen (290 MA ). Ich denke es ist weder eine Versetzung noch eine große Mehrarbeit.
24.11.2023 um 09:10 Uhr
Sehe nur ich es als Problem, wenn ein Mitarbeiter damit beauftragt ist? Schließlich unterliegt dieser den Weisungen seiner Vorgesetzten und gerät dadurch evtl. in einen Interessenskonflikt.
Wir haben einen Externen (Anwalt) damit beauftragt.
24.11.2023 um 10:29 Uhr
Hmm, ich finde das auch nicht so glücklich. Ist aber rechtlich kein Problem.
24.11.2023 um 11:33 Uhr
Bei uns zumindest gibt des kein Problem da der beauftragte MA der Datenschutzbeauftragte und zugleich unser hauseigener RA. Im übrigen hat er ja eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben und kann m.M. nach belangt werden.
24.11.2023 um 14:33 Uhr
Um aber mal bei der eigentlichen Anfrage zu bleiben und nicht was in anderen Betrieb gemacht wird, ist es kein Full Time Job sehe ich da auch keine Versetzung.
25.11.2023 um 12:38 Uhr
Also eine Einstellung liegt vor wenn man von Teilzeit auf Vollzeit geht und dabei 10h mehr arbeitet. Kann man das auch auf eine Versetzung anwenden?
25.11.2023 um 14:19 Uhr
Damei81 nein das wird wie eine Einstellung behandelt!
26.11.2023 um 13:49 Uhr
Eine Versetzung ist es, wenn sich ca. 30% des Stellenprofils bzw. der ausgeübten Tätigkeit ändern.
Das wird hier eher nicht der Fall sein.
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