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wann ist es eine Versetzung!

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Damei81
Nov 2023 bearbeitet

Hallo

das Whistleblower-Gesetz wird ab 17.12. für unser Unternehmen bindend. Man will einen interenen Mitarbeiter diese Aufgabe übertragen!

Ab welchen Arbeitsaufwand mehr ist es ene Versetzung nach §95 BetrVG und mitbestimmungsbestmmungspflichtig nach "99 BetrVG?

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Community-Antworten (11)

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Pickel

23.11.2023 um 20:43 Uhr

Die Frage ist ziemlich schlecht gestellt. Es geht nicht allein um den Arbeitsaufwand, sondern um die Veränderungen der Tätigkeiten, die sich erheblich ändern müssen. Also: ändert sich die Arbeit für den AN durch diese Tätigkeit in erheblichem Maße?

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Damei81

23.11.2023 um 21:05 Uhr

jo stimmt,

das ist ja die Frage, was bedeutet erheblich? Er soll noch das Hinweisgeberschutzgesetz betreuen! k.A. wie viel das ist! Muss uns das der AG erklären?

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DummerHund

23.11.2023 um 21:54 Uhr

Ich denke mal das wird doch bestimmt kein Fulltime Job sein ?

J
jutti1965

24.11.2023 um 07:44 Uhr

Bei uns musste der MA, der auch Datenschutzbeauftragter ist, auf eine 1 Tages Schulung, dann wurde eine Emailadresse eingerichtet und das wars. Natürlich kann man auch persönlich melden. Wir haben das seit einem halben Jahr und bis jetzt ist noch nichts eingegangen (290 MA ). Ich denke es ist weder eine Versetzung noch eine große Mehrarbeit.

I
IlkaB

24.11.2023 um 09:10 Uhr

Sehe nur ich es als Problem, wenn ein Mitarbeiter damit beauftragt ist? Schließlich unterliegt dieser den Weisungen seiner Vorgesetzten und gerät dadurch evtl. in einen Interessenskonflikt.

Wir haben einen Externen (Anwalt) damit beauftragt.

R
RudiRadeberger

24.11.2023 um 10:29 Uhr

Hmm, ich finde das auch nicht so glücklich. Ist aber rechtlich kein Problem.

J
jutti1965

24.11.2023 um 11:33 Uhr

Bei uns zumindest gibt des kein Problem da der beauftragte MA der Datenschutzbeauftragte und zugleich unser hauseigener RA. Im übrigen hat er ja eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben und kann m.M. nach belangt werden.

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DummerHund

24.11.2023 um 14:33 Uhr

Um aber mal bei der eigentlichen Anfrage zu bleiben und nicht was in anderen Betrieb gemacht wird, ist es kein Full Time Job sehe ich da auch keine Versetzung.

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Damei81

25.11.2023 um 12:38 Uhr

Also eine Einstellung liegt vor wenn man von Teilzeit auf Vollzeit geht und dabei 10h mehr arbeitet. Kann man das auch auf eine Versetzung anwenden?

M
Moreno

25.11.2023 um 14:19 Uhr

Damei81 nein das wird wie eine Einstellung behandelt!

J
Josefina

26.11.2023 um 13:49 Uhr

Eine Versetzung ist es, wenn sich ca. 30% des Stellenprofils bzw. der ausgeübten Tätigkeit ändern.

Das wird hier eher nicht der Fall sein.

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