Hallo, eine (aus gegebenem Anlass) ganz eilige Frage: Lt. § 99 BetrVG muss der BR einer Versetzung innerhalb 1 Woche widersprechen, sonst gilt sie als genehmigt. Reicht für den Beginn der Frist die Kenntnis des Vorgangs (dass z.B. einem BR-Mitglied formlos ein Dienstplan übergeben wird, aus dem nach langem Gucken eine Versetzung hervorgeht), oder muss der Arbeitgeber ganz offiziell einen Antrag auf pers. Einzelmaßnahme vorlegen? Was ist, wenn wegen Abwesenheit von BR-Vorsitzendem und Stellvertreter keine Sondersitzung zustande kommt und die Frist verstreicht? Kann der betroffene Mitarbeiter den BR haftbar machen?

Wer was darüber weiß, bitte melden -eilt (aus o.g. Gründen). Danke!