Folgender Fall:
Arbeitgeber plant Versetzung und beantragt Zustimmung des BR, BR findet keine Verweigerungsgründe nach §99 und stimmt zu.

Arbeitgeber holt aber keine schriftliche Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer ein.

Ist die Versetzung nun wirksam, da Arbeitnehmer (erst mal) die neue Arbeit machen, also durch Ausübung?

Oder ist die Versetzung (schwebend) unwirksam, da keine individualrechtliche Zustimmung?