Ab wann ist es eine MA Versetzung?
Ab wann spricht man von einer Versetzung? Wenn Aufgaben sich verändern, neuen Chef, ein anderen Bereich zugeteilt werden? Es muss nicht immer körperlich Versetzung sein!
Community-Antworten (4)
13.04.2016 um 09:43 Uhr
Was eine Versetzung ist, steht im § 95 Abs. 3 BetrVG.
Neuer Chef oder statt Kundenkreis A-K jetzt L-Z buchen ist keine Versetzung. Auch der Umzug vom 2. in den 3. Stock nicht.
13.04.2016 um 11:52 Uhr
Stimmt gironimo,
andererseits ist es aber eine Versetzung, wenn ich immer noch im gleichen Büro sitze, den selben Stuhl benutze, aber zukünftig nicht mehr Kundenkreis von A-K bucht, sondern z.B. die Schreibmaschinen verwaltet und in einer anderen Abteilung zugeordnet ist.
Aus meiner Sicht hängt also eine Versetzung nicht von der räumlichen Veränderung, sondern vielmehr von der jeweiligen Tätigkeit/Aufgabenbereich ab.
13.04.2016 um 18:23 Uhr
eben ..... "eine erheblichen Änderung der Umstände (...), unter denen die Arbeit zu leisten ist" (§ 95.3 BetrVG).
13.04.2016 um 18:52 Uhr
Na, neuen Vorgesetzten kann man so nciht grundsätzlich verneinen... ;-) Könnte unter Umständen eine Versetzung sein... auch für den Vorgesetzten...
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