Erstellt am 13.04.2016 um 07:43 Uhr von gironimo
Was eine Versetzung ist, steht im § 95 Abs. 3 BetrVG.
Neuer Chef oder statt Kundenkreis A-K jetzt L-Z buchen ist keine Versetzung. Auch der Umzug vom 2. in den 3. Stock nicht.
Erstellt am 13.04.2016 um 09:52 Uhr von stehipp
Stimmt gironimo,
andererseits ist es aber eine Versetzung, wenn ich immer noch im gleichen Büro sitze, den selben Stuhl benutze, aber zukünftig nicht mehr Kundenkreis von A-K bucht, sondern z.B. die Schreibmaschinen verwaltet und in einer anderen Abteilung zugeordnet ist.
Aus meiner Sicht hängt also eine Versetzung nicht von der räumlichen Veränderung, sondern vielmehr von der jeweiligen Tätigkeit/Aufgabenbereich ab.
Erstellt am 13.04.2016 um 16:23 Uhr von gironimo
eben .....
"eine erheblichen Änderung der Umstände (...), unter denen die Arbeit zu leisten ist" (§ 95.3 BetrVG).
Erstellt am 13.04.2016 um 16:52 Uhr von Globus
Na, neuen Vorgesetzten kann man so nciht grundsätzlich verneinen... ;-) Könnte unter Umständen eine Versetzung sein... auch für den Vorgesetzten...