Anspruch auf Vertragsverlängerung trotz Elternzeit?
Hallo,
ich bin in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 aus sachlichem Grund zweckbefristet angestellt. Der Arbeitsvertrag läuft also am 31.12.2015 aus. Nun bin ich schwanger und würde gern bis zum 31.03.2016 in Elternzeit gehen.
Eine Schwangerschaftsvertretung soll für mich eingestellt werden.
Nun meine Frage: Wenn die Schwangerschaftsvertretung auch über den 31.12.2015 eingestellt wird, habe ich dann eine Chance auf eine Vertragsverlängerung?
Rein theoretisch zeigt der Arbeitgeber doch damit an, dass die gleiche Stelle noch vorhanden ist und der Grund für die Befristung noch nicht ausgelaufen ist, oder?
D.h., wenn meine Vertretung über den 31.12.2015 - also über mein Vertragsende - hinaus beschäftigt wird, und ich keine Vertragsverlängerung bekomme, liegt dies wohl darin begründet, dass ich mich in Elternzeit befinde. Ist das rechtens?
Community-Antworten (2)
08.01.2015 um 18:21 Uhr
Ne. Dein Vertrag läuft aus und der AG wird nen Teufel tim und selbigen verlängern.
08.01.2015 um 18:22 Uhr
Die Wirksamkeit einer Befristung ist immer danach zu beurteilen, ob zum Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung die Voraussetzungen für die Befristung gegeben waren. Eine spätere Veränderung der Verhältnisse ändert nichts an der Befristungsvereinbarung.
Wenn Du nicht in Elternzeit wärest, dann hättest Du auch bei einer möglichen Verlängerung des Bedarfs an einer Arbeitskraft auf diesem Arbeitsplatz keinen Anspruch auf die Verlängerung gehabt.
Insofern steht Deine Argumentation auf tönernen Füßen.
By the way: Wie kann man zweckbefristet bis zu einem bestimmten Datum eingestellt sein?
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