Hallo,

ich bin in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 aus sachlichem Grund zweckbefristet angestellt. Der Arbeitsvertrag läuft also am 31.12.2015 aus. Nun bin ich schwanger und würde gern bis zum 31.03.2016 in Elternzeit gehen.

Eine Schwangerschaftsvertretung soll für mich eingestellt werden.

Nun meine Frage:
Wenn die Schwangerschaftsvertretung auch über den 31.12.2015 eingestellt wird, habe ich dann eine Chance auf eine Vertragsverlängerung?

Rein theoretisch zeigt der Arbeitgeber doch damit an, dass die gleiche Stelle noch vorhanden ist und der Grund für die Befristung noch nicht ausgelaufen ist, oder?

D.h., wenn meine Vertretung über den 31.12.2015 - also über mein Vertragsende - hinaus beschäftigt wird, und ich keine Vertragsverlängerung bekomme, liegt dies wohl darin begründet, dass ich mich in Elternzeit befinde.
Ist das rechtens?