rückkehr nach einjährige elternzeit - anspruch auf alten arbeitspltz
hallo zusammen,
frau kehrt nach einjähriger elternzeit zurück in ihren betrieb und möchte ihren alten arbeitsplatz wiederhaben. ich bin der meinung, dass sie darauf auch einen anspruch hat, finde jedoch nichts schriftliches §, ect. könnt ihr mir bitte helfen .... ist dringend.
lieben dank und grüße
Community-Antworten (3)
14.07.2009 um 19:54 Uhr
@lineal, kommt darauf an, was der Arbeitsvertrag sagt. Aber im Normalfall hat die Kollegin Anspruch auf "einen Arbeitsplatz", aber eben nicht unbedingt auf den vorherigen! Gleichwertig muss er sein.........
14.07.2009 um 20:11 Uhr
Auf den selben Arbeitsplatz nicht aber zu den selben Bedingungen. Ich kenne einen Fall, wo nach der Elternzeit sogar gekündigt wurde, nachdem aus organisatorischen Gründen während der Elternzeit dieser Arbeitsplatz komplett verschwunden ist.
Nachtrag:
Also Änderungskündigung!
14.07.2009 um 22:15 Uhr
Um in den absoluten Genuß des "selben" Arbeitsplatzes zu kommen muß dieser Explizit im Arbeitsvertrag eingetragen sein. z.b. : Frau x sitzt auf Frühschicht am Empfang mit den dazu gehörenden Aufgaben je ungenauer die Formulierung des do größer die Möglichkeiten des AG!!
Diese Regelung greift bei Frauen und Männern. Auch zusatzposten die vorher ausgeübt wurden wie "Stellvertreter des Vorgesetzten" sind nur einklagbar wenn diese im Vertrag stehen! Am besten mann Informiert sich vor der in Anspruch nahme der Elternzeit um alle Rahmenbedingungen!!
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