Erstellt am 17.09.2012 um 19:38 Uhr von Teufel
Klar müssen die Verkäufer im Einzelhandel Samstags arbeiten. Wir haben alle 4 Wochen einen Samstag frei. Wie es im Gesetz steht. Wenn ihr nur 15 arbeitet ist das ja Super. Kann man nur von träumen.
Erstellt am 17.09.2012 um 21:04 Uhr von Nubbel
wenn ein arbeitnehmer teilzeit arbeiten will, ist es immer gut, auch das "wie" festzulegen!
ansonsten.....
Erstellt am 17.09.2012 um 21:19 Uhr von Watschenbaum
Teufel , in welchem "Gesetz" steht denn wohl, daß alle 4 Wochen ein Samstag frei sein muß?
ich kenn keines........
Samstag ist ein ganz normaler Werktag, wie Montag bis Freitag
Erstellt am 17.09.2012 um 21:30 Uhr von Nubbel
der samstag ist so nah am sonntag:)
Erstellt am 18.09.2012 um 09:03 Uhr von meckerziege
Samstags frei steht in den Tarifverträgen, wenn man Glück hat - und der Samstag ist ein ganz normaler Arbeitstag.Wenn die Kollegin 20h in der Woche arbeitet, wird das auf 5 Arbeitstage verteilt, wenn( wie bei uns) 5 - Tage Woche im Tarif steht. Müßt Ihr mal schauen, was bei Euch im Tarifvertrag steht.
Erstellt am 18.09.2012 um 09:20 Uhr von petrus
Siehe §15(5) BEEG. Was hier unter "Ausgestaltung" zu verstehen ist, sollte nach Lektüre von §8 (3) - (5) TzBfG verständlich sein.
Erstellt am 18.09.2012 um 09:47 Uhr von gironimo
In der Tat kommt es ganz darauf an, was AN und AG vereinbart haben. Wenn bei Euch Samstag ein Arbeitstag ist (was ja im Einzelhandel nun mal der Fall sein dürfte), könnte sie auch Samstag arbeiten müssen, wenn die Vereinbarung entsprechend flexibel ist.