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Elternzeit

H
Hulster
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag !!!

Eine Kollegin von uns die im Einzelhandel in Berlin nach Tarif arbeite, ist in der Elternzeit ,für eine Wochenarbeitzeit von 20h, müssen die 20 Stunden auf die Woche von Mo. - Fr. verteilt werden oder darf der ArbGeb. auch die Kollegin Samstag arbeiten lassen ? Samstagsarbeit ist bei uns leider keine Ausnahmen im Schnitt arbeiten wir ca. 15 Samstage in Jahr.

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Community-Antworten (7)

T
Teufel

17.09.2012 um 21:38 Uhr

Klar müssen die Verkäufer im Einzelhandel Samstags arbeiten. Wir haben alle 4 Wochen einen Samstag frei. Wie es im Gesetz steht. Wenn ihr nur 15 arbeitet ist das ja Super. Kann man nur von träumen.

N
Nubbel

17.09.2012 um 23:04 Uhr

wenn ein arbeitnehmer teilzeit arbeiten will, ist es immer gut, auch das "wie" festzulegen! ansonsten.....

W
Watschenbaum

17.09.2012 um 23:19 Uhr

Teufel , in welchem "Gesetz" steht denn wohl, daß alle 4 Wochen ein Samstag frei sein muß? ich kenn keines........

Samstag ist ein ganz normaler Werktag, wie Montag bis Freitag

N
Nubbel

17.09.2012 um 23:30 Uhr

der samstag ist so nah am sonntag:)

M
meckerziege

18.09.2012 um 11:03 Uhr

Samstags frei steht in den Tarifverträgen, wenn man Glück hat - und der Samstag ist ein ganz normaler Arbeitstag.Wenn die Kollegin 20h in der Woche arbeitet, wird das auf 5 Arbeitstage verteilt, wenn( wie bei uns) 5 - Tage Woche im Tarif steht. Müßt Ihr mal schauen, was bei Euch im Tarifvertrag steht.

P
Petrus

18.09.2012 um 11:20 Uhr

Siehe §15(5) BEEG. Was hier unter "Ausgestaltung" zu verstehen ist, sollte nach Lektüre von §8 (3) - (5) TzBfG verständlich sein.

G
gironimo

18.09.2012 um 11:47 Uhr

In der Tat kommt es ganz darauf an, was AN und AG vereinbart haben. Wenn bei Euch Samstag ein Arbeitstag ist (was ja im Einzelhandel nun mal der Fall sein dürfte), könnte sie auch Samstag arbeiten müssen, wenn die Vereinbarung entsprechend flexibel ist.

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