Hallo, habe eine Frage an Euch!
Eine Kollegin möchte nach 1 jähriger Elternzeit wieder arbeiten. (Kaufhof).
Die Öffnungszeiten sind von 9:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
Sie Vollzeitkraft und möchte auch wieder als Vollzeitkraft arbeiten.
Wegen ihres Kindes möchte sie aber nur bis 18:00 bzw. 18:30 Uhr arbeiten.
Nun die Frage: Hat sie einen rechtlichen Anspruch darauf?