Erstellt am 14.07.2008 um 10:40 Uhr von Nemeth
@Kadi
Ja, siehe Teilzeitbefristungsgesetz § 23
Erstellt am 14.07.2008 um 10:42 Uhr von uhu
@Kadi
kenne keinen rechtlichen Anspruch für Vollzeitbeschäftigte, aber .... sie kann den BR um Unterstützung bitten, der ist gem. § 80 Abs.1 Ziff. 2b BetrVG verpflichtet, sich für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit besonders einzusetzen; konkrete Argumente und Lösungsvorschläge der MAin für Gespräch mit BR sollten recht hilfreich sein;
Erstellt am 14.07.2008 um 10:45 Uhr von uhu
@Nemeth
kannste mir das in bezug auf die gestellte Frage mal erläutern?
Erstellt am 14.07.2008 um 10:48 Uhr von Nemeth
@uhu
Ja, hast ja recht ==> Vollzeitkraft. Wer lesen kann....
Ist aber vielleicht für die Kollegin eine Alternative, doch auf Teilzeit zu gehen, wenn sich die andere Geschichte nicht vereinbaren lässt.
gruß
Erstellt am 14.07.2008 um 10:50 Uhr von Mona-Lisa
@all,
wenn die Kollegin sich zu einer dreijährigen Elternzeit entschieden hatte und nun doch vorher wieder arbeiten will, muss der AG sie nicht beschäftigen, egal zu welcher Stundenanzahl.
Er MUSS es erst wieder nach den 3 Jahren.....
Erstellt am 14.07.2008 um 10:52 Uhr von uhu
Nemeth, Kadi
dann aber besser gem. § 8 TZBefrG
Erstellt am 14.07.2008 um 10:52 Uhr von Nemeth
@Mona-Lisa
wo steht, dass sie sich für eine 3-jährige Elternzeit entschieden hat??
Erstellt am 14.07.2008 um 11:11 Uhr von Mona-Lisa
@Nemeth,
ich sagte "wenn", was wir ja nicht genau wissen.
Die Erfahrung zeigt aber oft etwas anderes. Ich hab schon des öfteren erstaunte Gesichter gesehen, wenn der AG an keinem Wiedereinstieg vor (abgestimmtem!) Ablauf der Elternzeit interessiert war.