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elternzeit

D
dagmawit
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Zusammen

ich habe 2 kleine kinder und mein man arbeitet seit 14 jahre nun im spätdienst. Kann ich nach sechs jahre Elternzeit, nun frühdienst und teilzeit beschäftigt zu werden ,oder muss ich wie vor 6 jahre im Schichtdienst arbeiten ? Kann ich dadurch meine arbeit verlieren, wenn ich mich weigere im Schichtdienst zu arbeiten ?

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Community-Antworten (4)

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poiuz

16.08.2012 um 03:24 Uhr

Wenn keine betrieblichen gründe dagegen sprechen ist das kein Problem: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html

R
rudolfrentier

16.08.2012 um 09:33 Uhr

Der AG muss Dir einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten, wie den den Du vor der Elternzeit inne gehabt hast. Wenn Du diesen verweigerst, kann es problematisch werden. Verringerung der Arbeitszeit ist kein Problem (§ 8 TzBfG), Schichtdiesnt hängt von der Situation in eurem Betrieb und dem AG ab.

K
Kulum

16.08.2012 um 10:37 Uhr

So pauschal "kein Problem" würde ich nicht behaupten. §8 TzBfG wurde ja angesprochen. Schau dir Abs.4 an.

P
poiuz

17.08.2012 um 07:11 Uhr

Eben deshalb isses ja kein Problem.

Die betrieblichen Gründe muss es auch wirklich geben, bloße Behauptung reicht vorm Gericht nicht.

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