Erstellt am 16.08.2012 um 01:24 Uhr von poiuz
Wenn keine betrieblichen gründe dagegen sprechen ist das kein Problem:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
Erstellt am 16.08.2012 um 07:33 Uhr von rudolfrentier
Der AG muss Dir einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten, wie den den Du vor der Elternzeit inne gehabt hast. Wenn Du diesen verweigerst, kann es problematisch werden. Verringerung der Arbeitszeit ist kein Problem (§ 8 TzBfG), Schichtdiesnt hängt von der Situation in eurem Betrieb und dem AG ab.
Erstellt am 16.08.2012 um 08:37 Uhr von Kulum
So pauschal "kein Problem" würde ich nicht behaupten. §8 TzBfG wurde ja angesprochen. Schau dir Abs.4 an.
Erstellt am 17.08.2012 um 05:11 Uhr von poiuz
Eben deshalb isses ja kein Problem.
Die betrieblichen Gründe muss es auch wirklich geben, bloße Behauptung reicht vorm Gericht nicht.