elternzeit
Hallo, Zusammen
ich habe 2 kleine kinder und mein man arbeitet seit 14 jahre nun im spätdienst. Kann ich nach sechs jahre Elternzeit, nun frühdienst und teilzeit beschäftigt zu werden ,oder muss ich wie vor 6 jahre im Schichtdienst arbeiten ? Kann ich dadurch meine arbeit verlieren, wenn ich mich weigere im Schichtdienst zu arbeiten ?
Community-Antworten (4)
16.08.2012 um 03:24 Uhr
Wenn keine betrieblichen gründe dagegen sprechen ist das kein Problem: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
16.08.2012 um 09:33 Uhr
Der AG muss Dir einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten, wie den den Du vor der Elternzeit inne gehabt hast. Wenn Du diesen verweigerst, kann es problematisch werden. Verringerung der Arbeitszeit ist kein Problem (§ 8 TzBfG), Schichtdiesnt hängt von der Situation in eurem Betrieb und dem AG ab.
16.08.2012 um 10:37 Uhr
So pauschal "kein Problem" würde ich nicht behaupten. §8 TzBfG wurde ja angesprochen. Schau dir Abs.4 an.
17.08.2012 um 07:11 Uhr
Eben deshalb isses ja kein Problem.
Die betrieblichen Gründe muss es auch wirklich geben, bloße Behauptung reicht vorm Gericht nicht.
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