Erstellt am 05.01.2015 um 08:28 Uhr von PetrusH
Die Verpflichtung des WA nach §§ 106 Abs. 1 und 108 Abs. 4, dem BR über seine Sitzungen zu berichten, muss ja nicht unbedingt vom zur Geschäftsführung benannten erfolgen.
Da ja sowieso mindestens 1 BRM diesem angehört, erübrigt sich dieses im Normalfall ja auch.
Sollte es aber dennoch gewünscht werden, dann natürlich immer nur solange, wie er benötigt wird.
Dieses Mitglied sollte aus praktischen Gründen auch ein BRM sein, um eine gute Koordination zwischen BR/GBR und WA zu ermöglichen.
Außerdem hat ein BRM aufgrund seiner Rechtsstellung von vornherein das Recht auf erforderliche Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG. Im Prinzip haben zwar sonstige WAM auch diese Möglichkeit, unterliegen aber schlechteren Bedingungen beim Kündigungsschutz, wenn die Freistellung zu Konflikten führt.
Erstellt am 05.01.2015 um 08:32 Uhr von gironimo
Es gibt natürlich auch § 80 BetrVG: (...)Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen;(...)
Wenn also der WA-Sprecher auch zu anderen Tagesordnungspunkten etwas beisteuern kann ....
Es kommt somit auch auf die Beschlussfassung zur Einladung des WA-Sprechers an.
Erstellt am 05.01.2015 um 09:02 Uhr von PetrusH
Naja, wenn hier eine Koryphäe benötigt wird und er hier die Einzige wäre, könnte es auch nach § 80 BetrVG funktionieren.
Ist dies nicht der Fall und es handelt sich um Normale WA Tätigkeiten, hierzu gehört auch die Information an den BR, hätte ich als AG mit Sicherheit etwas dagegen.
Erstellt am 05.01.2015 um 09:22 Uhr von Kölner
Ich kann nicht 'so ganz' verstehen, dass der WA-Sprecher kommen muss/soll, um einen Bericht abzugeben. Das sollte doch das BRM machen können, dass im WA sitzt.
Und:
Der WA-Sprecher hat ausschließlich nur zu den Punkten an der BR-Sitzung teilzunehmen, zu denen er geladen ist...
Erstellt am 05.01.2015 um 13:15 Uhr von Snooker
* Der WA-Sprecher hat ausschließlich nur zu den Punkten an der BR-Sitzung teilzunehmen, zu denen er geladen ist..*
sehe ich genau so. Nur entscheidet der WA als eigenständiges Gremium alleine wenn es dafür bestimmt.
Erstellt am 05.01.2015 um 13:18 Uhr von Kölner
So ein Humbug.
Der WA ist kein eigenständiges Gremium!
Erstellt am 05.01.2015 um 13:26 Uhr von Snooker
Na ja, dann irrt die IGM
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/144wasisteinwirtschaftsausschuss.html
Und wir Laien stellen uns über sie.
Erstellt am 05.01.2015 um 13:34 Uhr von Snooker
Auch hier wird unter Punkt 5 noch mal fesat gehalten das der WA zwei Ansprechpartner hat und wer der Sprecher ist.
Aber wahrscheinlich auch nur humbug
Erstellt am 05.01.2015 um 15:24 Uhr von PetrusH
Jetzt springt der liebe Snooker aber weiter als er Schauen kann :-)
Dass ein WA auch ein Gremium ist, dürfte nicht strittig sein. Schließlich kann man ja alles mögliche so bezeichnen. Dass er auch eigenständig ist, dafür aber umso mehr.
Der WA ist von seiner Stellung her lediglich ein Hilfsorgan des BR. Durch den WA soll der BR über wirtschaftliche Belange des Unternehmens informiert werden und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens mit der Geschäftsführung besprechen können, um damit gegebenenfalls auch auf zukünftige Entscheidungen des Unternehmens Einfluss nehmen zu können.
Als Hilfsorgan des BR hat der WA auch keine selbstständigen Funktionen, sondern liefert dem BR lediglich die für seine Arbeit erforderlichen Informationen.
Was von der IGM dort behauptet wird, ist definitiv so rechtlich nicht ganz korrekt.
Wäre er eigenständig, könnte er auch Entscheidungen treffen und wäre nicht von anderen abhängig.
Da er aber von außen durch den Betriebsrat beeinflussbar und auch von diesem abhängig ist (Abberufung der Mitglieder und Zwang zur Information), er somit auch nicht selbstbestimmend ist, kann er auch nicht eigenständig sein.
Erstellt am 05.01.2015 um 16:27 Uhr von Kölner
Rede nicht, snooker.
Ohne BR gibt es keinen WA.
Und selbst nach den guten Ausführungen von petrusH, halte ich einen WA NICHT für ein EIGENSTÄNDIGES Gremium.
Snooker, du musst einfach mal mehr nachdenken. Besser hätte ich schreiben sollen, dass Du den Humbug vorsätzlich verbreitest, den andere fabriziert haben.
Erstellt am 05.01.2015 um 21:18 Uhr von Snooker
Dann solltest Du zu der GEW hin gehen und sagen das sie hier mist ins Netz setzen. Ist das eigentlich nur unwissenheit oder ignoranz- Sag noch mal einer zu mir ich wollte immer nur recht behalten. Ich kann hier wirklich nur noch mit den Kopf schütteln.
Erstellt am 06.01.2015 um 06:38 Uhr von Kölner
Stimmt, Snooker. Deine Dummheit ist hier legendär. Man muss wieder anfangen, die TE/Fragesteller vor Dir zu warnen. Du denkst nicht, kopierst wie blöde und zeigst wenig Abstraktionsvermögen.
Erstellt am 06.01.2015 um 08:58 Uhr von Snooker
Kannste das letze Wort noch mal in Zeitlupe schreiben, damit Du auch weisst was Du schreibst
Erstellt am 06.01.2015 um 09:04 Uhr von Nubbel
wann ist dein urlaub beendet?
Erstellt am 06.01.2015 um 09:31 Uhr von Snooker
Zur Klarstellung. In einem gebe ich Kölner recht, ohne BR kein WA.
Interessant ist aber wenn eine Intutition von BR und AG als externe Partner spricht. Dann gehört also der WA nicht nur dem br sondern auch dem AG.
Erstellt am 06.01.2015 um 09:38 Uhr von Kölner
so so, der ifb als Intutition...
Dieser Artikel setzt die beiden Worte 'externe Partner' in Anführungszeichen (""). Was denkst Du (schei**, Du denkst ja nicht)...was glaubst Du denn, warum die das so beschrieben haben in dem Artikel vom ifb?
Aber ein snooker ist ja der Ringer in der Puddingarena und glaubt sich im Schlaraffenland.
Erstellt am 06.01.2015 um 10:06 Uhr von Snooker
jetzt sch nicht Du hast das ohne hilfe gemekt, das da Beide externe (Wohlbemekt Beide) in Anführungsstriche benannt wurden. Dann hast´s ja schon mal etwas klick gemacht.
Erstellt am 06.01.2015 um 10:17 Uhr von Nubbel
snooker, hast du nichts besseres zu tun, als eine falsche behauptung zu behaupten, und dann den rest des tages damit zu vergeuden, zu versuchen, diese falsche behauptung zu beweisen?
Erstellt am 06.01.2015 um 17:17 Uhr von Kölner
snooker. Du solltest Dir einfach mal korrekte/bessere Quellen suchen. Der WA hat noch nicht einmal ein eigenständiges Klage-/Anrufungsrecht für z.B. Sachverständige oder Einigungsstellen.
Ich halte Dich mir Deinem halbgaren Wissen ab sofort mal wieder als Gefahr für Fragesteller.
Erstellt am 06.01.2015 um 18:09 Uhr von paula
immer wieder interessant welche Diskussionen hier über Basics entstehen....
Erstellt am 06.01.2015 um 18:24 Uhr von Kölner
Jau. Das schlimme ist, dass sich diese Menschen dann auch noch aufschwingen, den Deppen der Nation zu mimen. Hauptsache dagegen - egal wie verrückt.