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BR-Mitglied im Wirtschaftsausschuss

S
Sonne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, brauche Eure Hilfe!!! Möchten demnächst WA gründen, haben auch MA gefunden. Ein BR-Mitglied ist Pflicht, muss man dieses auch wie alle anderen benennen? Oder kann man je nach Abkömmlichkeit, sich auch dieses Amt mit einem anderen BR-Mitglied aufteilen?

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Community-Antworten (8)

B
BR-Olli

14.12.2006 um 21:12 Uhr

Hallo !

Beim WA ist es so, das er aus 3 oder 5 oder 7 Personen besteht. Alle Personen müssen benannt werden, sowie 1. & 2. Vorsitzender und Schriftführer ! Beim WA können Personen nicht so einfach getauscht werden.

M
Mona-Lisa

14.12.2006 um 21:25 Uhr

@BR-Olli, ....ein Vorsitzender ist im Gesetz nicht vorgesehen, ein Mitglied wird aber in der Praxis geschäftsleitende Aufgaben übernehmen.... § 107 Rd. 4 BetrVG Fitting

@Sonne, es ist richtig, dass mindestens 1 BR - Mitglied im WA mit drin sein muss. Aber ihr könnt nicht grad wie es euch Spass macht, die BR's austauschen!

Der Fitting sagt, dass für je ein Mitglied des WA ein Ersatzmitglied bestellt werden soll. Der kann auch dann zum Nachrücker (wenn nötig) bestimmt werden. Rd. 16 und 14

S
Sonne

14.12.2006 um 21:39 Uhr

Vielen Dank für schnelle Antworten. Wie würdet Ihr vorgehen, wenn Ihr 6 MA und 1 BR-Mitglied hättet? Alle komplett in den WA? Oder 3-4 in WA und die anderen als Ersatzmitlieder führen?

C
Catweazle

14.12.2006 um 21:49 Uhr

Der WA darf nicht größer als der BA sein.

W
wölfchen

14.12.2006 um 22:22 Uhr

Also, irgendwie habe ich wohl gerade einen Verstehfehler? Wer will denn hier einen WA gründen? Der wird doch wohl vom BR für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt, oder irre ich mich da? Von einer Gründung steht da eigentlich nix. Und der BR bestimmt auch, wer da in den WA kommt. Aber kann auch sein, dass ich hier was falsch verstanden habe.

L
Lotte

14.12.2006 um 23:33 Uhr

sonne, hab auch einen "Verstehfehler"?? "Wie würdet Ihr vorgehen, wenn Ihr 6 MA und 1 BR-Mitglied hättet?" Ihr habt aber nicht nur 7 MA im Betrieb, oder???

"(1) In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden..." steht im BetrVG § 106

S
Sonne

15.12.2006 um 08:40 Uhr

Hallo Lotte, nein wir haben schon über 100 MA. Wir haben auch 6 Personen die in den WA gehen würden. Meine Frage war nur, sollen wir alle offiziel (also 7) in den WA packen, oder besser nur 5 MA und 2 MA als Ersatzmitglieder laufen lassen?

W
wölfchen

15.12.2006 um 09:47 Uhr

Jetzt wird`s für mich noch verwirrender: die einen werden irgendwo hineingepackt, die anderen lasst Ihr laufen? Seid Ihr ein Paketunternehmen, oder Häscher und Fänger?

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