Rechte von BR-Mitgliedern im Wirtschaftsausschuss
Darf ein einzelnes BR-Mitglied oder mehrere (nicht das Gremium) aus dem Wirtschaftsausschuß nach Aufforderung durch die GL Fragen/Punkte zu verschiedenen Themen zusammenstellen und an die GL senden ohne vorherigen BR- Beschluss ? Wie sieht generell die rechtliche Lage der einzelnen BR-Mitglieder aus, was e:Mail Verkehr betrifft?
Community-Antworten (1)
11.02.2015 um 07:08 Uhr
Auch wenn ein Wirtschaftzsausschuss nur ein Hilfsorgan des Betriebsrats ist, kann er Fragen an die GL stellen. An sich ist der WA ein eigenständiges Organ und kann nach Beschlussfassung im WA Fragen zu Themen stellen, die den WA in der Arbeit unterstützen. Insbesondere auch, wenn der GL Fragen vom WA wünscht.
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