Erstellt am 10.01.2017 um 10:27 Uhr von UliPK
Wenn die sich auf §3 ArbZG berufen könntet ih aber auch sagen das es ein eher außergewöhnlicher Fall ist und da würde dann der § 14 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG greifen.
Erstellt am 10.01.2017 um 10:32 Uhr von BloodyBeginner
Ich finds immer wieder erschreckend wie manche BRs Probleme mit ihren Zeiten haben. Ich bin in einem Ausschuss des GBR und teilweise mit Reisezeiten auch 15-Stunden unterwegs. Ich hatte an meinem Standort auch noch nie Probleme dann 7 Stunden Mehrarbeit gutgeschrieben zu bekommen. An anderen Standorten des Konzerns wurde teilweise nach 10 Stunden gekappt - mit Verweis aufs ArbZG.
Da BR Arbeit aber Ehrenamt ist ist dies nicht anzuwenden. Das hat unsere Konzernrechtsabteilung dann auch per Rundmail klargestellt und die BRs an allen Standorten bekommen ihre angefallenen Zeiten, auch für Reisezeit
Erstellt am 10.01.2017 um 10:49 Uhr von UliPK
@ BloodyBeginner
man lernt doch nie aus, hast recht.
Erstellt am 10.01.2017 um 11:14 Uhr von rtjum
wie handhabt ihr die Anreise mit z.B. Zug?
Erstellt am 10.01.2017 um 12:32 Uhr von gironimo
Es stimmt natürlich . Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Im Hinblick auf Ruhezeiten ist es sinngemäß zu berücksichtigen.
Ich bin aber der Meinung, dass man unabhängig von gesetzlichen Überlegungen als BR nicht anders handeln sollte, als andere AN auch. Und das würde heißen : Übernachtung.
Erstellt am 10.01.2017 um 13:54 Uhr von Pjöööng
Zitat (karibu):
"Die Auslegung zu §37 Abs 3 im Fitting mit Randziffer 77 und Randziffer 91 gebietet dem Arbeitgeber eindeutig Reisezeiten die zur Durchführung der BR Tätigkeit notwendig sind, gutzuschreiben bzw. einen Ausgleich zu schaffen."
Ist dem tatsächlich so?
Ich lese da:
"... können ... auslösen ...
... erforderlich ... aus betriebsbedingten Gründen ...
Bestehenüber die Durchführung von Dienstreisen nähere tarifliche oder betriebliche Regelungen, sind diese auch für bei Reisen von BRMitgl. maßgebend."
Zitat (UliPK):
"... und da würde dann der § 14 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG greifen."
"... mit Arbeiten ... deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßig hohen Schaden zur Folge haben würde."
Da fällt es mir schwer eine nachvollziehbare Argumentationskette zu finden. "Wenn wir jetzt nicht sofort nach Hause fahren, müssen wir die Sitzung morgen wiederholen!"?
Zitat (BloodyBeginner):
"Das hat unsere Konzernrechtsabteilung dann auch per Rundmail klargestellt und die BRs an allen Standorten bekommen ihre angefallenen Zeiten, auch für Reisezeit"
Nur die BRM, oder auch alle AN?
Der eigentliche Fehler in der Argumentation liegt darin, dass er "Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz" mit "zu vergütende (Arbeits)zeiten gleichsetzt. Dadurch dasss Zeiten zu vergüten sind, werden sie noch lange nicht zu Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Ist z.B. tarifvertraglich vereinbart, dass Reisezeiten grundsätzlich vergütet werden, so wird damit eine mit der Bahn angetretene Dienstreise noch lange nicht zu Arbeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Sie darf also durchaus auch länger als 10 Stunden dauern, ohne dass irgendein Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz auftritt.
Maßgeblich ist die Dienstreiseordnung des Unternehmens.
Erstellt am 10.01.2017 um 22:37 Uhr von DummerHund
"Maßgeblich ist die Dienstreiseordnung des Unternehmens."
Genau da beist sich die Katze ja im eigenem Schw....z
Dienstreiseordung berieht sich ja auf Arbeitnehmer......
Ist BR nun Arbeitnehmer oder aber wenn man das Amt BR nimmt nur das Organ oder die einzelnen Organe des Ehrenamtes.
An Stelle des Fragestellers würde ich als Gremium dem AG mitteilen das ihr seine Argumentation dann so versteht, das die GBR Mitglieder dann einen Tag eher zu der GBR Sitzung anreisen müssen. Und demnach auch einen Tag später die Abreise wieder antreten müssen.
Erstellt am 10.01.2017 um 23:31 Uhr von Pjöööng
Der § 78 Satz 2 BetrVG sollte eigentlich bekannt sein.
Gegen diese Regelung darf auch nicht verstoßen werden, wenn es für den Arbeitgeber betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Erstellt am 11.01.2017 um 05:22 Uhr von UliPK
@DummerHund
"Ist BR nun Arbeitnehmer "
Laut einem Urteil des LAG Niedersachsen nicht.
https:www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/betriebsratsarbeit-ist-keine-arbeitszeit-395520
Erstellt am 11.01.2017 um 14:19 Uhr von ganther
für mich stellt sich ja hier eher die Frage ob wir hier von betriebsratsbedingten oder betriebsbedingten Zeiten reden....
Erstellt am 12.01.2017 um 21:03 Uhr von DummerHund
Damit man mich nicht falsch versteht, bin im prinzip der Meinung wie Pjöööng, aber darum geht es nicht, deshalb hat auch UliPK recht.
Ich jedenfalls würde es dem AG so mitteilen. Dann müssen die Mitglieder halt ein Tag eher fahren und ein Tag später wieder kommen. Heisst, zwei Tage länger nen Leihwagen (wenn so gehandhabt wird)und zwei Tage mehr Hotelkosten. Die Arbeitsplätze müssen für den Zeitraum ja auch besetzt werden...heisst zusätzliche Kosten. Für die Tage würde ich an den Bereichen mit denen die Verhinderten BRM´s arbeitsvertraglich gebunden sind auch keine Mehrarbeit genehmigen. Man sollte das gaze sehen. Wir als KBR hatten es jedenfalls so angelegt das wir ein Tag vorher angereisst sind und am letzen , den Dritten Tag der Sitzung nur noch ne kurze Besprechung hatten und dann Heimreise.