Erstellt am 12.08.2021 um 08:37 Uhr von seehas
Die Amtszeit des Wirtschaftsausschusses endet mit der Amtszeit des Betriebsrats. Der neue Betriebsrat wählt dann einen neuen Wirtschaftsausschuss. Auch wenn du nicht wieder gewählt wirst kannst du vom neuen BR in den Wirtschaftsausschuss gewählt werden.
Siehe auch §107 (2) BetrVG
Erstellt am 12.08.2021 um 09:04 Uhr von Relfe
Zitat: "Ich habe es so nachgelesen ,aber es irritiert mich ,weil ja auch keine Br-Mitglieder in den Ausschuss können."
im §107 steht doch explizit: min ein Mitglied muss aus der BR sein, also können auch mehr BRM im Ausschuss sein.
Wie kommst Du zu der Aussage, das BRM nicht im WA sein können?
Erstellt am 12.08.2021 um 10:38 Uhr von celestro
ich würde sagen, er wollte ausdrücken: "weil ja auch NICHT- Br-Mitglieder in den Ausschuss können."
Erstellt am 12.08.2021 um 10:47 Uhr von relfe
@celestro
ja, ok, danke für den Hinweis, dann wird die Gesamtaussage von Sun18 auch schlüssig für mich.
Sun18 ist aktuell BRM und im WA, aber was passiert nach der Wahl wenn man nicht mehr BRM ist. - ok, verstanden. :-)