Mindestlohn Gastronomie
Hallo,
ich habe eine etwas verzwickte Frage.
Und zwar wird in der Gastronomie häufig auf Umsatz bezahlt, wie in diesem Fall. Arbeitszeiten sind teilweise von 10:00uhr bis 23:00uhr. Manchmal mit einer Mittagspause von 3Std wenn keine Gäste kommen. Heißt man kommt wöchentlich schon mal auf die 50Std. Würde auch sicherlich die "6Wochen Regel" aus dem ArbZG überschreiten.
Nun ist jeder AG verpflichtet dementsprechend Stundennachweise zu führen. Was natürlich auf die MA abgewälzt wird. Natürlich wird man vom AG angehalten, seinen Stundenzettel dann auf unter 10 Std zu korrigieren und diesen dann zu unterschreiben.
Betriebsrat gibt es leider auch nicht. Gewerkschaft wahrscheinlich ebenfalls nicht. Tarifvertrag ist mir nichts bekannt?! Ca. 60 Beschäftigte.
Die 8,50€ Mindestlohn werden mit der Umsatzzahlung oft nicht eingehalten. (Trinkgeld darf man behalten)
Wie soll man auf solches reagieren? Weiter für die Firma falsche Stunden angeben und unterschreiben?
Vielen Dank.
Grüße Matthias
Community-Antworten (3)
03.01.2015 um 13:37 Uhr
03.01.2015 um 14:15 Uhr
Vielleicht doch lieber http://www.ngg.net/
Die Gewerkschaft gibt es bei Euch, wenn Du Mitglied wirst.
06.01.2015 um 14:03 Uhr
Oje, ca. 60 Beschäftigte und solche Arbeitsbedingungen? Das schreit ja förmlich nach einem Betriebsrat! Dieser wäre verpflichtet, darüber zu wachen, dass euer AG alle die AN betreffenden Gesetze und Vorschriften auch tatsächlich einhält. Zudem bestimmt ein solches Gremium in wichtigen Fragen eures Arbeitsalltags mit, u. a. bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit! Falls ihr NGG-Mitglieder im Betrieb habt, sollten die sich mal mit ihrer Gewerkschaft darüber unterhalten. Eine Gewerkschaft ist für eine Betriebsratswahl zwar nicht erforderlich, aber äußerst hilfreich, das ganze rechtsicher durchzuführen. Die nehmen euch quasi am Händchen und lotsen euch da durch.
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