Mindestlohn
Aktuelles Urteil zum Mindestlohn
Urlaubsgeld und eine etwaige jährliche Sonderzahlung werden nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Zur Begründung hieß es u.a. der Mindestlohn "solle unmittelbar die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgelten". Andere Leistungen dürften daher nicht in die Rechnung einbezogen werden (Az.: 54 Ca 14420/14).
Community-Antworten (9)
05.03.2015 um 13:28 Uhr
Aber steht das nicht von vornerein drin?
05.03.2015 um 14:13 Uhr
Was soll von vornerein drinstehen und wo?
05.03.2015 um 14:33 Uhr
Ich denke mal @Bürgermeister meint dies:
Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts-/Urlaubsgeld): Sie sind anrechnungsfähig nur für den Fälligkeitszeitraum (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG), in dem diese (ggf. auch anteilig) gezahlt werden und auch nur unter der weiteren Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer sie tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt erhält. Eine einmalige jährliche Zahlung von Weihnachtsgeld im Dezember eines Jahres kann also nur auf den Mindestlohn im November angerechnet werden, da die Fälligkeiten der Mindestlohnzahlungen von Januar bis Oktober bereits abgelaufen sind. Zulagen und Zuschläge, mit denen das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht berührt wird, wie z.B. Betriebstreuezulagen, Kinderzulagen,
05.03.2015 um 16:21 Uhr
Genau das meine Ich.Wir wollen uns noch ein wenig mehr mit beschäftigen weil es ein schwieriges Themenfeld ist.
05.03.2015 um 16:43 Uhr
Ich denke, das Urteil geht weiter als das, was da vom Zoll beschrieben wird.
Leider bisher nur die 1. Instanz.
05.03.2015 um 16:51 Uhr
Da wird sich noch viel tun, wie heißt es so schön : 2 Juristen = 3 Meinungen
05.03.2015 um 16:53 Uhr
Man ist ja auch schliesslich erst mal am Anfang. Ich denke da positiv.
06.03.2015 um 14:57 Uhr
BTW seit wann hat eine Stellungnahme des Zoll Rechtskraft? Der Zoll kann nur sagen was er prüft aber nicht wie das Gesetz auszulegen ist!
Entscheiden tun die Gerichte über das was der Gesetzgeber hier in seiner dilettantischen Art und Weise verbrochen hat! Es gibt kaum ein Gesetz dass mit weniger Professionalität erstellt wurde
06.03.2015 um 17:10 Uhr
Mindestlöhne gibt es in diesem unserem Lande ja nicht erst seit 1.1.2015. So verwundert es nicht, dass es bereits höchstrichterliche Entscheidungen bishin zum Europäischen Gerichtshof gibt.
Ein Überblick zu diesen Entscheidungen ist hier nachzulesen:
Jedenfalls gibt es derzeit überhaupt keinen Grund zu jubeln!
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