Erstellt am 05.03.2015 um 12:28 Uhr von Bürgermeister
Aber steht das nicht von vornerein drin?
Erstellt am 05.03.2015 um 13:13 Uhr von rolfo
Was soll von vornerein drinstehen und wo?
Erstellt am 05.03.2015 um 13:33 Uhr von Snooker
Ich denke mal @Bürgermeister meint dies:
Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts-/Urlaubsgeld): Sie sind anrechnungsfähig nur für den Fälligkeitszeitraum (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG), in dem diese (ggf. auch anteilig) gezahlt werden und auch nur unter der weiteren Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer sie tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt erhält. Eine einmalige jährliche Zahlung von Weihnachtsgeld im Dezember eines Jahres kann also nur auf den Mindestlohn im November angerechnet werden, da die Fälligkeiten der Mindestlohnzahlungen von Januar bis Oktober bereits abgelaufen sind.
Zulagen und Zuschläge, mit denen das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht berührt wird, wie z.B. Betriebstreuezulagen, Kinderzulagen,
aus:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-Mindestlohngesetz/mindestlohn-mindestlohngesetz_node.html;jsessionid=F91E4B3D66F0C579483F093C7B787B04#doc529866bodyText3
Erstellt am 05.03.2015 um 15:21 Uhr von Bürgermeister
Genau das meine Ich.Wir wollen uns noch ein wenig mehr mit beschäftigen weil es ein schwieriges Themenfeld ist.
Erstellt am 05.03.2015 um 15:43 Uhr von gironimo
Ich denke, das Urteil geht weiter als das, was da vom Zoll beschrieben wird.
Leider bisher nur die 1. Instanz.
Erstellt am 05.03.2015 um 15:51 Uhr von rolfo
Da wird sich noch viel tun, wie heißt es so schön : 2 Juristen = 3 Meinungen
Erstellt am 05.03.2015 um 15:53 Uhr von Snooker
Man ist ja auch schliesslich erst mal am Anfang. Ich denke da positiv.
Erstellt am 06.03.2015 um 13:57 Uhr von paula
BTW seit wann hat eine Stellungnahme des Zoll Rechtskraft? Der Zoll kann nur sagen was er prüft aber nicht wie das Gesetz auszulegen ist!
Entscheiden tun die Gerichte über das was der Gesetzgeber hier in seiner dilettantischen Art und Weise verbrochen hat! Es gibt kaum ein Gesetz dass mit weniger Professionalität erstellt wurde
Erstellt am 06.03.2015 um 16:10 Uhr von Hoppel
Mindestlöhne gibt es in diesem unserem Lande ja nicht erst seit 1.1.2015. So verwundert es nicht, dass es bereits höchstrichterliche Entscheidungen bishin zum Europäischen Gerichtshof gibt.
Ein Überblick zu diesen Entscheidungen ist hier nachzulesen:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c-522-12-mindestlohn-berechnung-weihnachtsgeld-ueberstunden-vermoegenswirksame-leistungen/
Jedenfalls gibt es derzeit überhaupt keinen Grund zu jubeln!