Meine Frage richtet sich um das Thema Vergütung von Rufbereitschalt in Bezug auf Mindestlohn. Ein MA in unserer Firma macht mit einem anderen Kollegen Rufbereitschaft im Wochenwechsel. Das bedeutet, dass eine Person immer 2 Wochen RB im Monat hat.
Die wöchentliche Regel Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Mit den 2 Wochen RB und der normalen Arbeitszeit (abzüglich Vergütung 4 Stunden Freizeitausgleich pro Woche) kommt der Kollege auf 403 Stunden im Monat. Wenn ich nun sein Bruttogehalt nehme und durch die Anzahl der Stunden teile kommen ich auf ein Stundenlohn von 6,95€.

Ist das rechtlich in Ordnung, muss der Mindestlohn nicht eingehalten werden? Aufmerksam hat mich das Urteil des Bundesgerichtshof (vom 29.06.2016 - Az. 5 AZR 716/15) gemacht bei dem das Gericht entschieden hat, dass der Bereitschaftsdienst sehr wohl zur Berechnung des Lohns zu berücksichtigen ist. Wenn ich das alles so richtig verstehe….