Erstellt am 15.07.2009 um 19:30 Uhr von HarryPopper
Nach diesen Informationen kann man nicht viel sagen. Hat diese Reinigungsfirma (?) keinen BR? Als was genau (!) ist denn der MA eingestellt worden und wie hoch ist der Stundenlohn der bezahlt wird? Tarifgebunden? Vollzeit? Wer bezahlt ihn, die Firma die ihm eingestellt hat oder ein Subunternehmer?
Danach Kontakt zu der Firma herstellen, ob diese Aussage ( natürlich ohne Namensnennung! ) der Realität entspricht – vielleicht auch weitere MA dieses MA bzw. dieser Firma unverbindlich ausfragen um diese Aussage für mich zu untermauern ;)
Bestätigt sich diese Aussage würde ich die Gewerkschaft einschalten und den AG kontaktieren; mal sehen wie der reagiert. Wird der Verdacht bestärkt, der Gewerkschaft mitteilen und die machen das dann schon ;)
Erstellt am 16.07.2009 um 08:49 Uhr von Petrus
@Selby:
Im Prinzip seid ihr für Werkverträge nicht zuständig. Aber um möglichen Schaden von der Firma abzuwenden, könnt ihr im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit Euren ArbGeb mal auf §14 AEntG hinweisen: Im Zweifelsfall kann auch er für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes nach §§ 3 + 4 Nr.2 AEntG haftbar gemacht werden.
Ansonsten Anzeige nach §18 AEntG an den Zoll. Geht auch anonym. (unter Zoll.de auf der rechten Seite FKS -> Kontakt)
Erstellt am 16.07.2009 um 19:25 Uhr von DerAlteHeini
DeSelby
Grundsätzlich ist der zustehende Mindestlohn zu zahlen.
Wird der Mindestlohn nicht gezahlt, so wird mit der Diverens zwischen dem gezahlten Lohn und dem zustehenden Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben hinterzogen. Für die Kontrollen und Ahndungen ist der Zoll zuständig. Um anonyme Hinweise von Bürgern entgegen zunehmen, wurde von der Behörde ein Hotline eingerichtet. Die Nummer habe ich im Moment nicht zur Hand, musste ein bisschen googeln, wenn sie für dich interessant ist.
Erstellt am 16.07.2009 um 20:47 Uhr von Petrus
@Heini:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wo man die Nummer findet steht im Beitrag genau über deinem.