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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mindestlohn für Reinigungskräfte

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Pirneubr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, für Reinigungskräfte die geringfügig Beschäftigt sind (Minijob) gilt dann der Mindestlohn ebenfalls? Speziell werden 325 Euro gezahlt dafür müssen xx Stunden gebracht werden. Das heißt, dass daraufhin doch ein Stundenlohn berechnet werden kann. Wenn der unter dem beschlossenen Mindestlohn liegt kann oder muss sich der Betriebsrat darum kümmern?

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Community-Antworten (5)

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Petrus

04.10.2010 um 18:10 Uhr

Ein 400€-Mini-Job ist ersteinmal ein ganz normaler Teilzeitjob. Dass dafür Besonderheiten in der Besteuerung und Sozialversicherung gelten - nunja. Für MA mit Kind(ern) gibt es auch Besonderheiten. Für verheiratete ebenfalls. Und für Studenten. Und noch zig Gründe, warum MA irgendwie anders besteuert und sozialversichert werden als andere. Der Mindestlohn ist nicht ohne Grund ein _Brutto_stunden_lohn. Er gilt also pro Stunde, egal wie viele man davon arbeitet. Und egal, wieviel Netto überbleibt.

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sanifair

04.10.2010 um 18:35 Uhr

Wenn es aber zu wenig ist muss sich im Einzelfall der AN selber kümmern. Über welchen Mindestlohn sprichst du hier denn?

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Petrus

04.10.2010 um 19:12 Uhr

@sanifair: Jein. Wenn es ein Mindestlohn nach einem für verbindlich erklärten TV ist, kann und sollte der BR den Arbeitgeber schon nachdrücklich darauf hinweisen. Mehr geht allerdings wegen §85(2) Satz 3 BetrVG in der Tat nicht. Klagen muss der ArbN notfalls selber :-( Oder seine Gewerkschaft.

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Petrus

04.10.2010 um 19:38 Uhr

Ergänzung an Pirneubr:

Falls die berühmte Frage kommt, wo das denn steht, dass das auch für Minijobber gilt: Im §1 GebäudeArbbV2 (http://bundesrecht.juris.de/geb_udearbbv_2/) steht "alle". Allerdings gibt es für Minijobber eine "Verstetigung" in §3 des allgemeinverbindlichen TV(http://bundesrecht.juris.de/tvmindestlohngeb_ude_2010/) Monatslohn (west) = Wochenstunden * 36,54 € Monatslohn (ost) = Wochenstunden * 29,71 €

Eure Reinigungskraft darf für 325 € also im Westen maximal 8:54 h/Woche arbeiten, im Osten 10:56 h/Woche - und nicht eine Minute länger!

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qwert

05.10.2010 um 01:39 Uhr

Das gilt aber nur " wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringt.".

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