Erstellt am 30.12.2014 um 14:28 Uhr von gironimo
Und darüber gibt es keine Auissage in der BV?
Aus meiner Sicht muss bei schwankenden Soll/Zeiten die jeweiligen Soll/Zeiten bei Krankheit berücksichtigt werden. Sonst könnte ja durch Krankheit ein Minus oder Pluis entstehen.
Erstellt am 30.12.2014 um 14:36 Uhr von Pickel
Wenn die Wochenarbeitsstunden schon im Vorfeld auf die Monate festgelegt sind, gilt der jeweilige Stundensatz als wenn gearbeitet worden wäre.
Problematischer ist sicher das Thema Urlaub, da dieser genehmigt werden muss und hier Ungerechtigkeiten entstehen können. Ich würde daher anregen, Urlaubstage mit dem durchschnittlichen Tagessoll anzusetzen. Urlaube an Wochen mit geringer Stundenzahl ergeben ein Plus auf dem Zeitkonto, andere eben ein Minus. Setzt natürlich ein flexibles Arbeitszeitkonto voraus.
Erstellt am 30.12.2014 um 14:37 Uhr von Anonymus
in der BV steht sinngemäß "Fehlzeiten Urlaub/AU" sind neutral zu werten...
neutral heißt für mich: wenn ich im durchschnitt 38 stunden pro woche arbeite aufs jahr gesehen und ich werde jetzt zufällig in einer 42 stunden woche au, dann kann ich halt kein plus von 4 stunden (im verhältnis zu 38 stunden)aufbauen. wenn ich in der niedriglastphase au bin also nur 32 stunden arbeiten müsste, würde man auch 38 stunden gut geschrieben werden.
das finden manche der kollegen unfair...
also ich versuche es nochmal deutlicher zu schreiben:
Januar 44 Stunden sollen pro woche gearbeitet werden. ich werde krank bekomme weder plus noch minus halt nur meine 38 stunden gut geschrieben
märz 32 stunden sollen gearbeitet werden. ich arbeite ganz normal und mache im verhältnis zu den 38 stunden jede woche minus 6 stunden. wäre ich au oder hätte urlaub würde ich 38 stunden gut geschrieben bekommen
nun pochen aber einige kollegen darauf, dass man wenn der ag nur 32 stunden verlang, der urlaub auch nur mit 32 stunden gewährt/gutgeschrieben werden und andersherum in 42 stunden werden 42 stunden gut geschrieben.
dann ist doch aber der, der in einer 32 stunden woche urlaub nimmt für meine auffassung benachteiligt, weil sein urlaub weniger "wert" ist als der der in 42 stunden nimmt, weil alle doch im durchschnitt 38 stunden erbringen müssen und für diese auch bezahlt werden.
Erstellt am 30.12.2014 um 15:10 Uhr von PetrusH
Letzteres würde dann zum Tragen kommen, wenn es um eine Abgeltung des Urlaubs gehen würde.
Ansonsten ersetzt (tritt an dessen Stelle) der Urlaubstag lediglich den Tag, an dem ansonsten zu arbeiten wäre, unabhängig davon, wie lang dieser ist. Bei AU gilt im Prinzip das gleiche.
„in der BV steht sinngemäß "Fehlzeiten Urlaub/AU" sind neutral zu werten...“
Da machst du auch eine Milchmädchenrechnung auf.
Neutral kann hier ja nur bedeuten, dass es weder in der einen, noch in der anderen Richtung eine Auswirkung haben soll.
Was soviel bedeutet, dass es in einer 32er Woche auch nur für diese 32 Std. steht, und in einer 44er Woche halt für die 44 Std. (Ausfallprinzip).
Ungerecht wäre hier dann allerdings, wenn AU und Urlaub dann von einzelnen so gesteuert würde, dass sie nur noch in Pluszeiträumen oder bei ev. 38 zugrunde liegenden stattfinden.
Da eine solche Regelung in einer BV ein derartiges Verhalten ja auch noch begünstigt, wäre sie abzulehnen und hat in dieser Form darin auch nichts verloren.
Erstellt am 30.12.2014 um 16:02 Uhr von Kölner
Eine BV unterliegt leider nicht der AGB-Kontrolle. Deswegen sollte man als BR auch wissen, was man da abschließt.
Der AG möchte sich auf Kosten der AN gütlich weiden. Vermutlich wird es aufgrund der Formulierungen auch können.
PetrusH
Milchmädchen konnten übrigens hervorragend rechnen.
Erstellt am 30.12.2014 um 16:54 Uhr von gironimo
Es kann doch nicht sein, dass man im Januar krank wird und Tag für Tag 4 Stunden Minus macht.
Neutral kann nur heißen: Der Tag der Krankheit wird so gewertet, als hätte man gearbeitet. Also im Januar mehr Std als im März usw.
Das gleiche auch für Urlaub. Man bekommt ja keine "Gutschrift". Es gibt einen Anlaß, auf Grund dessen man an einem Tag nicht arbeiten brauchte. Diese Zeit ist bei der Zeitabrechnung so zu werten, als hätte der Kollege gearbeitet. Und den Tag frei hat er dann ja so und so - egal wie viele Stunden gearbeitet werden müsste.
Aber in der Tat - man hüte sich vor Formulierungen, die der Interpretation Tür und Tor öffnen.
Fragst Du eigentlich weil es Probleme mit dem AG gibt oder "nur" mit den Arbeitnehmern?
Erstellt am 30.12.2014 um 17:06 Uhr von blackjack
Was regelt denn der Tarifvertrag bezüglich Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt?
Erstellt am 30.12.2014 um 17:18 Uhr von Anonymus
Der TV sagt dass der br und die gl die individuelle Lage der Arbeitszeit gemeinsam regeln können wenn im Mittel 38 Stunden gewahrt werden.
Und ich frage weil es auf beiden Seiten andauernd Ärger gibt...
Erstellt am 30.12.2014 um 19:54 Uhr von Kölner
Aber doch nicht so. Ihr habt dem AG den Gefallen getar, sich völlig der Bezahlung von Mehrarbeit verweigern zu können.
Ich würde kündigen und dem AG mal gehörig Angst machen...