BV/ Arbeitszeit
Unser AG möchte ein neues Dienstplanmodell einführen, dieses soll zunächst als Pilotprojekt anlaufen, eine BV zur Arbeitzzeit besteht bereits, wenn man das Pioltprojekt zeitlich befristet, tritt dann automatisch nach Ablauf der Befristung die alte BV in Kraft? diese wurde nicht gekündigt, jedoch soll keine Zusatzvereinbarung geschlossen werden, sondern eine neue BV, ich bin neu in den BR gewählt worden und bin da noch sehr unerfahren.
Community-Antworten (1)
30.09.2010 um 11:34 Uhr
Hi,
wenn ihr eine alte Regelung habt, die auch nicht gekündigt ist, und nun eine andere BV auf begrenzte Zeit greifen soll, dann wird damit quasi die bisherige Zegelung zeitweise ausser Kraft gesetzt. Mit Ablauf der Probezeit/Befristung tritt automatisch die alte BV wieder an ihre Stelle. Ihr müßt nur genau aufpassen, daß der Beschluss deutlich genug ist, vor allem auch im Hinblick auf das wieder in Kraft treten der alten BV
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