Erstellt am 30.09.2010 um 09:34 Uhr von Ulrik
Hi,
wenn ihr eine alte Regelung habt, die auch nicht gekündigt ist, und nun eine andere BV auf begrenzte Zeit greifen soll, dann wird damit quasi die bisherige Zegelung zeitweise ausser Kraft gesetzt. Mit Ablauf der Probezeit/Befristung tritt automatisch die alte BV wieder an ihre Stelle.
Ihr müßt nur genau aufpassen, daß der Beschluss deutlich genug ist, vor allem auch im Hinblick auf das wieder in Kraft treten der alten BV