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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV Arbeitszeit

D
Denken
Nov 2016 bearbeitet

Was passiert, wenn der BR die wöchentliche Betriebsvereinbarung Arbeitszeit nicht unterschreiben will?

96905

Community-Antworten (5)

N
Nubbel

29.04.2013 um 22:34 Uhr

10 fragezeichen

W
Watschenbaum

30.04.2013 um 10:02 Uhr

dann gilt sie nicht

R
rkoch

30.04.2013 um 10:12 Uhr

Du merkst schon, die Frage ist viel zu unspezifisch. Was ist überhaupt eine "wöchentliche Vereinbarung" ? Legt ihr die regelmäßige Arbeitszeit wochenweise fest oder redest Du von Mehr-/Kurzarbeit/variabler AZ/etc. ?

Im Grunde hat Watschenbaum Recht: ohne Vereinbarung gibt es keine Regel... Nur Arbeitszeit ohne Regel gibt es nicht. Also muss es eine Regel geben. Aber welche Regel gilt dann, wenn die "wöchentliche" Regel nicht gilt?

N
Nubbel

30.04.2013 um 10:23 Uhr

vll geht es um dienstpläne?

G
gironimo

30.04.2013 um 11:51 Uhr

Auch der Arbeitgeber hat die Möglichkeit - je nach Lage der Dinge - die Einigungsstelle anzurufen oder ein Beschlußverfahren einzuleiten.

Es ist aber eher wahrscheinlich, dass er sagt: "Die können mir mal ...." und einfach umsetzt. Dann wäre der BR am Zuge.

Darum wäre es schon wichtiger zu wissen, worum es geht.

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