BV Arbeitszeit
Was passiert, wenn der BR die wöchentliche Betriebsvereinbarung Arbeitszeit nicht unterschreiben will?
Community-Antworten (5)
29.04.2013 um 22:34 Uhr
10 fragezeichen
30.04.2013 um 10:02 Uhr
dann gilt sie nicht
30.04.2013 um 10:12 Uhr
Du merkst schon, die Frage ist viel zu unspezifisch. Was ist überhaupt eine "wöchentliche Vereinbarung" ? Legt ihr die regelmäßige Arbeitszeit wochenweise fest oder redest Du von Mehr-/Kurzarbeit/variabler AZ/etc. ?
Im Grunde hat Watschenbaum Recht: ohne Vereinbarung gibt es keine Regel... Nur Arbeitszeit ohne Regel gibt es nicht. Also muss es eine Regel geben. Aber welche Regel gilt dann, wenn die "wöchentliche" Regel nicht gilt?
30.04.2013 um 10:23 Uhr
vll geht es um dienstpläne?
30.04.2013 um 11:51 Uhr
Auch der Arbeitgeber hat die Möglichkeit - je nach Lage der Dinge - die Einigungsstelle anzurufen oder ein Beschlußverfahren einzuleiten.
Es ist aber eher wahrscheinlich, dass er sagt: "Die können mir mal ...." und einfach umsetzt. Dann wäre der BR am Zuge.
Darum wäre es schon wichtiger zu wissen, worum es geht.
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