Erstellt am 07.02.2020 um 19:26 Uhr von Kratzbürste
Der BR sollte gemeinsam den Satz üben: "Wir stimmen der Vereinbarung nicht zu!"
Was der AG will, ist das eine. Die Interessen der AN zu vertreten das andere - euer Part.
Auch der Manteltarif dürfte die Option der Mehrarbeit kennen. Der schwarze Petet liegt beim BR. Der wollte wohl sich selbst Arbeit ersparen.
Erstellt am 07.02.2020 um 19:53 Uhr von surfer1408
Ja aber wie ist jetzt die Rechtslage dazu eigentlich? Man ist doch durch die BV nicht besser gestellt. Man steht ja jetzt schlechter da als der Tarifvertrag besagt!
Erstellt am 07.02.2020 um 22:53 Uhr von BRHamburg
Wenn der TV eine Öffnungsklause hat, kann der BR eine abweichende Regelung mit dem AG treffen. Diese Regelung kann MA auch schlechter stellen