Arbeitszeit BV
Unser BR hat eine BV abgeschlossen die besagt: Das 12 Stunden im Monat Mehrarbeit + 1 Samstag geleistet werden müssen dies kann der AG dann individuell entscheiden ohne das es der Zustimmung des BR dann bedarf. Wie verhält sich jetzt die BV zum Mandeltarifvertrag, der ja eine 39 Stunden Woche besagt und von Mo-Fr. Vorschreibt. Behält sie dann trotzdem ihre Gültigkeit oder ist der Mandeltarifvertrag vorrangig
Community-Antworten (3)
07.02.2020 um 20:26 Uhr
Der BR sollte gemeinsam den Satz üben: "Wir stimmen der Vereinbarung nicht zu!"
Was der AG will, ist das eine. Die Interessen der AN zu vertreten das andere - euer Part.
Auch der Manteltarif dürfte die Option der Mehrarbeit kennen. Der schwarze Petet liegt beim BR. Der wollte wohl sich selbst Arbeit ersparen.
07.02.2020 um 20:53 Uhr
Ja aber wie ist jetzt die Rechtslage dazu eigentlich? Man ist doch durch die BV nicht besser gestellt. Man steht ja jetzt schlechter da als der Tarifvertrag besagt!
07.02.2020 um 23:53 Uhr
Wenn der TV eine Öffnungsklause hat, kann der BR eine abweichende Regelung mit dem AG treffen. Diese Regelung kann MA auch schlechter stellen
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