Durch die Einführung eine neue Betriebsvereinbarung Gleitzeit Modell sind einige Mitarbeiter von 8,5 Stunden am Tag Arbeitsvertrag geregelt auf 8 Stunden am Tag geregelt. Müssen die Mitarbeitern einen dementsprechenden Entgeltverkürzung befürchten? Welche rechtliche Grundlage ist hier maßgeblich dafür geeignet diese Regelung zu untermauern?