Hallo, bei uns ziehen etliche Mitarbeiter aufgrund unternehmerischer Entscheidung von einem Standort an einen anderen.
Der Ar eitgeber möchte jetzt, dass diese Mitarbeiter am Umzugstag Gleitzeit oder Urlaub nehmen sollen.
Ich bin mir sicher, es gibt dazu mehrere richterliche Entscheidungen, dass der ARbeitgeber dafür einzustehen hat, aber ich finde trotz intesiver Bemühungen nix.
Kann mir hier jemand helfen?
Meine Meinung ist, dass der AG die Umzugszeit auf eigene Kappe nehmen muss, denn die Mitarbeiter signalisieren ja ihre Arbeitsbereitschaft. Bräuchte aber eben noch ein Urteil oder so...
Herzlichen Dank vorab!
Schnuffl