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Betriebsbedingter Umzug - Arbeitszeit zu Lasten der Arbeitnehmer?

S
Schnuffl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns ziehen etliche Mitarbeiter aufgrund unternehmerischer Entscheidung von einem Standort an einen anderen. Der Ar eitgeber möchte jetzt, dass diese Mitarbeiter am Umzugstag Gleitzeit oder Urlaub nehmen sollen. Ich bin mir sicher, es gibt dazu mehrere richterliche Entscheidungen, dass der ARbeitgeber dafür einzustehen hat, aber ich finde trotz intesiver Bemühungen nix. Kann mir hier jemand helfen? Meine Meinung ist, dass der AG die Umzugszeit auf eigene Kappe nehmen muss, denn die Mitarbeiter signalisieren ja ihre Arbeitsbereitschaft. Bräuchte aber eben noch ein Urteil oder so... Herzlichen Dank vorab! Schnuffl

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

19.10.2007 um 11:27 Uhr

Hallo Schnuffl,

der AG kann den Urlaub festlegen, wenn dringende betriebliche Belange dies erfordern. ( § 7 BUrlG).

Dies erfordert allerdings die MB des BR nach § 87 Abs. P 5.

MfG Angi1

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