Hallo liebes Forum,

uns stellt sich folgende Frage, nachdem eine 40 Std. Wo. eingeführt wurde sollen nun alle Mitarbeiter Änderungsverträge bekommen. Hier ist folgender Wortlaut: Beginn der Arbeitszeit ist täglich von Mo. - Fr. jeweils um 7.30 Uhr an der Arbeitsstätte entweder im Betrieb/Werkstatt des AG´s oder an der Arbeitsstätte beim ersten Kunden im Großraum HH (Landesgrenze von HH und der angrenzenden Gemeinden). Bei Tageseinsätzen mit Einsatzorten, die außerhalb dieser Grenzen liegen, gelten über diese Grenzlinie hinaus Fahrtzeiten für die Anfahrt zur Arbeitsstätte beim ersten Kunden als Arbeitszeiten ohne Überstundenzuschlag.
Sofern der MA seinen Wohnsitz außerhalb vom genannten Großraum HH hat, und der Einsatzort beim ersten Kunden ebenfalls außerhalb dieser Grenze liegt, soll als unbezahlte Anfahrt zur Arbeitsstätte max. 1 Std. gelten. Darüber hinaus gilt die Fahrtzeit für die Anfahrt als Arbeitszeit ohne Überstundenzuschlag.

Kann man das so einfach bestimmen und wie sind diese Sätze gemeint?

Für Antworten bedanken wir uns im voraus.

Monk