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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeiten neu geregelt im Änderungsvertrag

M
Monk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

uns stellt sich folgende Frage, nachdem eine 40 Std. Wo. eingeführt wurde sollen nun alle Mitarbeiter Änderungsverträge bekommen. Hier ist folgender Wortlaut: Beginn der Arbeitszeit ist täglich von Mo. - Fr. jeweils um 7.30 Uhr an der Arbeitsstätte entweder im Betrieb/Werkstatt des AG´s oder an der Arbeitsstätte beim ersten Kunden im Großraum HH (Landesgrenze von HH und der angrenzenden Gemeinden). Bei Tageseinsätzen mit Einsatzorten, die außerhalb dieser Grenzen liegen, gelten über diese Grenzlinie hinaus Fahrtzeiten für die Anfahrt zur Arbeitsstätte beim ersten Kunden als Arbeitszeiten ohne Überstundenzuschlag. Sofern der MA seinen Wohnsitz außerhalb vom genannten Großraum HH hat, und der Einsatzort beim ersten Kunden ebenfalls außerhalb dieser Grenze liegt, soll als unbezahlte Anfahrt zur Arbeitsstätte max. 1 Std. gelten. Darüber hinaus gilt die Fahrtzeit für die Anfahrt als Arbeitszeit ohne Überstundenzuschlag.

Kann man das so einfach bestimmen und wie sind diese Sätze gemeint?

Für Antworten bedanken wir uns im voraus.

Monk

1.80002

Community-Antworten (2)

D
DON

01.07.2005 um 15:45 Uhr

Hallo Monk, dein Arbeitgeber kann (wenn keine tarifliche Regelung besteht) oder er sich durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband der Tarifbindung entzieht die wöchentlichen Arbeitszeiten ändern. Natürlich nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetztes. Bei einer Änderungskündigung ist A) der Betriebsrat (falls vorhanden) zu hören § 102 BetrVG und B) muß er die individuellen Kündigungsfristen § 622 BGB einhalten. Es sei denn, dass beide Seiten sich einig sind. Bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung (§ 87 Abs. Ziff.2 BetrVG), d.h. das kann er nicht einfach so vertraglich festlegen. Ob er Anfahrszeiten verrechnen kann usw. ist nach meinem Wissen gesetzlich nicht geregelt. Dies sind meiner Meinung nach Inhalte die der Betriebsrat verhandeln sollte.

O
otto

05.07.2005 um 01:24 Uhr

Haben Sie einen BR? Wenn nein, sehen Sie jetzt, daß das sehr sinnvoll wäre einen BR zu gründen. Informationen unter www.betriebsrat.com und Link "Wie gründe ich einen BR".

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