Erstellt am 01.04.2019 um 16:41 Uhr von celestro
einen Verdacht zu äußern ist mMn nicht verboten. Wenn der AN psychisch so labil ist, daß er deshalb direkt krank wird, ist es vielleicht gut, wenn ihm jetzt professionell geholfen wird?
Erstellt am 01.04.2019 um 17:00 Uhr von Cyber99
Das ist eines der typischen Probleme, die bei Vertrauensarbeitszeit entstehen können. Auch bei der Vertrauensarbeitszeit gibt es verschiedene Modelle. Daher muss man in diesem Zusammenhang auch das Modell anschauen, das bei Euch gelebt wird.
Bei der Vertrauensarbeitszeit steht typischerweise ja nicht die Arbeitszeit sondern das Ergebnis im Vordergrund. Kritisch wird es immer dann, wenn das Ergebnis nicht stimmt und dann womöglich noch der Verdacht entsteht, dass nicht genügend Zeit investiert wurde um das Ergebnis zu erreichen. Das wäre dann nicht im Sinne des Erfinders. Auf der anderen Seite führt Vertrauensarbeitszeit häufig dazu, dass Mitarbeiter deutlich mehr Stunden arbeiten - und das ohne Bezahlung.
Natürlich ist es im konkreten Fall die Sache des Abteilungsleiters den Kollegen auf seine eventuellen Leistungsdefizite hinzuweisen - im schlimmsten Fall kann das ja auch noch weitere Sanktionen nach sich ziehen zumal dann, wenn der Kollege seine Zeiten falsch erfasst. Dass man als Mitarbeiter unter der Beobachtung eines Vorgesetzten steht ist völlig normal und dass man kritischer beobachtet wird, wenn die Leistung nicht stimmt sowieso.
Erstellt am 01.04.2019 um 17:42 Uhr von rsddbr
Zitat Cyber99: "Bei der Vertrauensarbeitszeit steht typischerweise ja nicht die Arbeitszeit sondern das Ergebnis im Vordergrund."
Das wird gerne so hineingedeutet. Oft ist aber im Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, nicht ein zu erreichendes Arbeitsergebnis. Natürlich wird bei guter Arbeitsleistung die Anwesenheitszeit eher weniger hinterfragt, als bei schlechter.
Die Vertrauensarbeitszeit erlaubt es dem Mitarbeiter eben gerade nicht, eher zu gehen, wenn er die Arbeit als erledigt ansieht. Sie entbindet ihn nur von der Pflicht, seine Anwesenheitszeit zu erfassen und nachzuweisen.
Was genau dem Mitarbeiter gesagt wurde, worauf sich ggf. seine psychische Erkrankung begründen ließe, wissen wir nicht. Daher ist es jetzt auch schwierig Tipps zu geben, wie ihr damit umgehen könnt.
Fragst du als Betriebsrat? Wurde euch als Betriebsrat seitens des AG etwas mitgeteilt? Hat sich der betroffene Arbeitnehmer bei euch beschwert oder anderweitig in dieser Thematik kontaktiert?
Erstellt am 01.04.2019 um 17:46 Uhr von Krambambuli
Schafft einfach die Vertrauens-(Misstrauens-)Arbeitszeit ab und verlangt eine korrekte Zeiterfassung.
Erstellt am 01.04.2019 um 22:54 Uhr von DummerHund
"einen Verdacht zu äußern ist mMn nicht verboten."
Diese Aussage halte ich so für einen schmalen Grad.
Was wäre wenn der Beschiuldigte im gegenzug ne Anzeige macht wegen Übler Nachrede und /oder Verleumdnung?
V on dem man hat gesehen und dem ich glaube und ähnlichem würde ich mich raus halten. Entweder stellt der AG ne Verdachtskündigung aus und ist dann in der Beweispflicht, oder aber es tut sich nichts.
Erstellt am 02.04.2019 um 08:38 Uhr von Googfather
Zitat (DH):
"Was wäre wenn der Beschiuldigte im gegenzug ne Anzeige macht wegen Übler Nachrede und /oder Verleumdnung?
Nichts wäre dann, rein gar nichts!"
Erstellt am 02.04.2019 um 09:29 Uhr von ExBoMa
Wenn Du BR bist, schafft die Vertrauensarbeitszeit ab.
Der Kollege sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Wenn der Kollege wieder Arbeitet, sollte er für sich die Arbeitszeiten erfassen (falls möglich, mit Zeugen) um sich dann bei wiederholten Vorwürfen wehren zu können.
Des weiteren kann er sich natürlich auch beim BR beschweren, wegen der ausgesprochenen Vermutungen. Der BR kann dann, wenn die Beschwerde aus seiner Sicht berechtigt ist, beim AG auf Abhilfe hin wirken. So könntet Ihr erst mal gut mit dem AG zu dem Thema ins Gespräch kommen.
Erstellt am 02.04.2019 um 09:39 Uhr von celestro
"Was wäre wenn der Beschiuldigte im gegenzug ne Anzeige macht wegen Übler Nachrede und /oder Verleumdnung?"
Sofern die Sachverhaltsschilderung oben komplett ist, würde eine Anzeige eingestellt werden. Bevor Du mit Sachen wie "Übler Nachrede und /oder Verleumdung" hantierst, wäre eine Beschäftigung mit diesen Delikten ratsam.
Erstellt am 02.04.2019 um 09:40 Uhr von celestro
"Des weiteren kann er sich natürlich auch beim BR beschweren, wegen der ausgesprochenen Vermutungen. Der BR kann dann, wenn die Beschwerde aus seiner Sicht berechtigt ist, beim AG auf Abhilfe hin wirken."
Der BR war doch bei dem Gespräch gar nicht dabei. Wie soll er also die Beschwerde beurteilen können?
Erstellt am 02.04.2019 um 09:47 Uhr von ExBoMa
Das war so gemeint:
§85, BetrVG:"..... (1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken...."
Der Mitarbeiter kann sich offiziell beim BR beschweren, und ihm seine Sichtweise darlegen. Dann endscheidet der BR während einer Sitzung, ob er die Beschwerde für "berechtigt erachtet", dieses z.B. auf Basis der Infos des betroffenen AN. Das ist aber dann mehr ein formeller Akt. Damit hat der BR die Legitimation, mit dem AG Gespräche zu dem konkreten Fall aufzunehmen und eine Lösung zu finden.
Es könnte ja sein, dass sich der AG gegen Gesprächen zu dem Thema "sträubt".
Es gibt aber bestimmt noch andere Ansätze, das Thema anzugehen.
Erstellt am 02.04.2019 um 10:06 Uhr von Pjöööng
Auch bei einer "Arbeitszeit"erfassung mittels "Stempeluhren" kommt es immer wieder mal zu Unstimmigkeiten. Es gibt keinen Grund anzunehmen dass bei Verzicht auf solche Geräte eine genauere Zeiterfassung erfolgt. Von daher darf man immer davon ausgehen dass es tatsächlich vereinzelt Mitarbeiter gibt welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nur unter kreativer Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Instrumente erfüllen.
Wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich erbringt, dann wird auch eine "Beobachtung" nichts daran ändern. Wenn hingegen eine "Beobachtung" ergibt, dass ein Kollege "vor 9 nie da ist" und auch "ab 4 nicht mehr im Büro anzutreffen ist", dann liegt in der Tat der Verdacht nahe dass er in diesen 7 Stunden keine 8 Stunden gearbeitet hat. Man sollte daher auch in Betracht ziehen dass die Arbeitszeit tatsächlich nicht erbracht wird.
"Jetzt ist er psychisch fertig dadurch und ist eine Zeitlang krank geschrieben."
Dieses "dadurch" irritiert mich. Ist es nachgewiesen dass diese Fehlzeit durch den Vorfall begründet ist? Oder könnte es nicht vielmehr so sein, dass sich durch die mangelnde Anwesenheit schon seit längerem ein psychisches Problem (z.B. Überforderung / Unterforderung) offenbart auf welches niemand reagiert?
Statt dieser Frage nachzugehen einfach nach der Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit zu rufen, oder gar eine Kündigung zu fordern (naja, man weiß ja von wem es kommt) halte ich hier für den falschen Weg.
Erstellt am 02.04.2019 um 10:23 Uhr von takkus
Der BR war doch bei dem Gespräch gar nicht dabei. Wie soll er also die Beschwerde beurteilen können? -> ein MA beschwert sich über einen Kollegen, der ihn mit dem Wort "Hausfrauenbefeuchter " betitelt hat. Auch hier war der BR nicht dabei. Wie gehst Du mit der Beschwerde um? Wie beurteilst Du das?
Erstellt am 02.04.2019 um 21:29 Uhr von DummerHund
Erstellt am 02.04.2019 um 08:38 Uhr von Googfather
Zitat (DH):
"Was wäre wenn der Beschiuldigte im gegenzug ne Anzeige macht wegen Übler Nachrede und /oder Verleumdnung?
Nichts wäre dann, rein gar nichts!"
Habe ich mit einer Silbe was behauptet das dann was passiert????
Genau so wenig wird erst einmal passieren,weil wer den Eindruck hat, der MA würde seine Arbeitszeit nicht vollumpfänglich erbringen. Ist wie bei Verhandlungen, will ich was fange ich auch nicht auf den untersten Level an..
Soviel dazu.
Ich glaube hier aber auch das hinter dem hier geschilderten aus der Vergangenheit noch mehr stecken muss. Es ist für mich nicht nachvollziehbar das man nur wegen dier einen Sache gleich so aus dem Gleichgewicht fällt und psychische Probleme hat. Hier sollte man dann noch versuchen mehr raus zu kitzeln,wenn man den Betroffenen helfen will.
Erstellt am 03.04.2019 um 10:48 Uhr von Pjöööng
Zitat DH:
"Habe ich mit einer Silbe was behauptet das dann was passiert????"
OMG! Weißt Du schon nicht mehr was Du geschrieben hast, dass Du uns fragen musst?
Ansonsten "Multiple Exclamation marks ..." gilt sicherlich auch für Fragezeichen.
Erstellt am 03.04.2019 um 19:46 Uhr von DummerHund
Scroll mal rauf was ich geschrieben habe, und vergleiche es mit dem was du behauptest.
Ansonsten "Multiple Exclamation marks ..."
Erstellt am 04.04.2019 um 11:58 Uhr von Pjöööng
"Arguing with fools is like playing chess with a pigeon.
No matter how good you are, the bird is going to shit on the board and strut around like it won anyway."