Liebe Forumsspezialisten
das ArbZG sagt:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ich verstehe das so:
Der AG könnte mich 12 Wochen 10 Std. arbeiten lassen, wenn er mich die nächsten 12 Wochen nur 6 Std. beschäftigt.
Oder ist es so, dass er mich dauerhaft 10 Std. arbeiten lassen kann, wenn er die 2 Std. Mehrarbeit immer bezahlt?
Danke für eure Antworten