Hallo liebe Kollegen

1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Könnte mir bitte jemand Abs.2 näher erklären. Eine kleines Bsp. wäre ganz hilfreich und wie verhält es sich wenn in diese 24 Wochen Betriebsurlaub von 15 Tagen fällt.

Danke