Erstellt am 27.07.2010 um 17:58 Uhr von pfeilenbogen
KillerMiller
Ist doch eigentlich ganz einfach eine Sache des kleinen 1x1.
Also Stunden addieren und durch Arbeitstage teilen und dann darf keine Zahl > 8 herauskommen.
Arbeitsfreietage (Werktage) werden berücksichtigt und können als Ausgleich dienen.
Erstellt am 27.07.2010 um 17:59 Uhr von Matze
Wenn ich 40 Std./Woche arbeite (im Osten immer noch üblich...), diese an 4 Tagen leiste, dann arbeite ich am Tag 10 Std., aber im Wochenschnitt nicht mehr als 6,7 Std./Tag.
Auch der Samstag ist lt. Gesetz Werktag. Ergo hat die Woche 6 Werktage. Im Durchschnitt können demnach 48 Std./Woche gearbeitet werden.
Urlaub ist Urlaub, also auch keine Werktage. Sie sind von der Berechnung auszuschließen!!
Erstellt am 27.07.2010 um 18:16 Uhr von KillerMiller
Das heißt also ich arbeite zum Beispiel Mo-Sa je 9 Stunden zusammen also 54 Stunden.
In der nächsten Woche arbeite ich normal Mo-Fr je 7,5 Stunden zusammen 37,5 Stunden.
In diesen 2 Wochen arbeite ich also 91,5 Stunden, die ich dann durch 12 Werktage (auch wenn ich eigentlich 5 Tagewoche habe?) teilen muss und komme somit auf 7,6 Stunden pro Tag. ok
Und diese 24 Wochenfrist beginnt mit dem ersten Tag, der mehr als 8 Stunden, also auch an einem Mittwoch oder immer mit Montag?
Erstellt am 27.07.2010 um 18:24 Uhr von KillerMiller
Da fällt mir noch was ein!
Wir machen Urlaub von Mo-Fr da ja Sa für uns sowieso frei ist, zählt dann der Sa mit in die Berechnung?
Erstellt am 27.07.2010 um 23:15 Uhr von ridgeback
...kommt darauf an.
Wieviele Urlaubstage werden gewährt? TV, AV.
Erstellt am 28.07.2010 um 08:56 Uhr von rkoch
Im Sinne des ArbZG zählt der Samstag IMMER mit, unabhängig von der persönlichen Wochen-AZ. In diesem Sinne zählt der SONNTAG niemals mit, selbst wenn er ein Arbeitstag ist, denn für diesen ist ja ein "anderer freier Tag zu gewähren", es bleibt also auch dann bei der 6-Tage-Woche. Urlaubstage/Krankheitstage/Feiertage zählen im Sinne des ArbZG aber als 8h, Urlaubswochen als 6 Tage unabhängig von der persönlichen täglichen Arbeitszeit. Während des Urlaubs/Krankheit/an Feiertagen findet also kein Ausgleich statt
Das Gesetz geht davon aus, das eine Arbeitbelastung von 48h in einer Woche keinerlei gesundheitliche oder sonstige Schädigung bedeutet, selbst 60h pro Woche stellen nur dann ein Problem dar, wenn der AN nicht innerhalb eines halben Jahres einen entsprechenden Ausgleich (auf durchschnittlich 48h/Woche) erhält. In der 5-Tage-Woche ist damit der Ausgleich auf 8h/Tag eigentlich fast immer automatisch hergestellt (Ausnahme: 5x10h bzw. kein erfolgter Ausgleich durch arbeitsfreie Tage)
BTW: Selbst WENN der Samstag kein Arbeitstag ist kann es sinnvoll sein für den Samstag Ulraub zu beantragen. Die übliche Praxis von Mo-Fr. Urlaub zu nehmen bringt u.U. den AG auf die Idee, das man am Samstag davor oder danach Überstunden machen könnte, was der AN i.d.R. nicht will. Hat er dagegen den Samstag bereits als arbeitsfrei bestätigt (da der Antrag von Sa-So. geht) kann er auf solche Ideen gar nicht erst kommen.