Guten Morgen!

unsere Personalleitung stellt sich quer bei der Mitbestimmung einer Einstellung eines neuen Auszubildenden.

Wir haben ihr mitgeteilt, dass wir bitte die eingehenden Bewerbungsunterlagen aller Bewerber bekommen möchten und gem. Informationspflicht dem Betriebsrat gegenüber auf dem aktuellen Stand der Bewerberauswahl gehalten werden möchten.

Die Personalabteilung ist der Auffassung, dass nach §99 BetrVG das Bewerbungsverfahren komplett ohne uns durchläuft, bis sie sich für einen Bewerber entschieden haben.
Wenn die endgültige Entscheidung auf einen Bewerber gefallen ist, sollen wir alle Bewerbungsunterlagen sowie den Antrag zur Zustimmung erhalten.

Wer kann uns in dieser Sache helfen?

Lieber Gruß und vielen Dank vorab!