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Mitbestimmung beim Einstellen einer Unternehmensberatung?

P
Prisca
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

in unsererm Unternehmen soll ein Unternehmensberater tätig werden. Meine Frage ist ob dieses vorher durch den BR muß und mitbestimmungspfichtig ist. Eine offizielle Info seitens der BL haben wir ebenfalls nicht bekommen. Danke für Eure Hilfe Gruß Prisca

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Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

06.05.2009 um 11:58 Uhr

ein mitbestimmungsrecht bezüglich des tätigwerdens habt ihr sicherlich nicht, von wem sich der AG worüber beraten lässt, ist seine sache ob informationsrechte vorliegen, dazu müsste man wissen (schreibt euren AG doch einfach mal an?), aus welchem grund die unternehmensberatung eingeschaltet wird und welche auswirkung dadurch auf den betrieb zukommen könnten, ich könnte mir hier durchaus ein unterrichtungsrecht gem. § 92 betrVG vorstellen (personalplanung), vielleicht auch des wirtschaftsausschußes (falls es einen gibt) ..

ein solcher schritt des AG sollte jedoch immer die aufmerksamkeit des BR erhöhen, weil dann irgendetwas folgen wird (kostenreduzierung, personaleinsparung etc etc.)

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