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Mitbestimmung einstellung

T
Teufel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Guten Abend

Meine Frage.

Wir haben einen Parkplatzservice.

Dieser steut im Winter. Sonst wird durch ihn der Parkplatz vor dem Ekz sauber gehalten.

Nun hat dieser Chef von dieser Reinigungsfirma eine Frau eingestellt , die bei uns im Geschäft Reinigungsarbeiten für 6 Std. Die Woche übernimmt.

Diese Stelle wurde letztes Jahr seitens unseres Marktleiter gekündigt. Wir hatten hier eine Aushilfe eingestellt die aber dann zu teuer war.

Wir vom b r wurden hier nicht informiert und auch sonst nicht beteiligt. Meine Kollegin hat es heute nur so mitbekommen , dass eine neue Kraft über diesen subunternehmer eingestellt wurde.

Was tun wir nun als b r .

Ist das ein Werkvertrag oder verdeckte Leiharbeit ? Können wir was tun?

Wir haben so was noch nicht gehabt. Der Marktleiter der das gemacht hat ist neu und hat der Kollegin gesagt er weiß nicht ob wir hier in der Mitbestimmung sind.

Wer kann mir helfen???

1.59903

Community-Antworten (3)

G
gironimo

09.05.2015 um 11:16 Uhr

Das kann man so nicht beantworten. Die Frage ist nicht nur, mit wem die Kollegin einen Arbeitsvertrag hat. Wichtig für eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG ist, ob die Kollegin in Euren Betrieb integriert wurde. Also z. B. von einem bei Euch angestellten Vorgesetzten Weisungen erhält, was wann und wie zu tun ist, eure Betriebseinrichtungen und -mittel mitbenutzt usw.

Wenn aber Euer Betrieb der Fremdfirma "Parkplatzstreuer" einen neuen Auftrag erteilt hat - nämlich auch Euren Markt zu reinigen (Fremdvergabe, Werkvertrag) - und dieser stellt jemanden dafür ein und er sagt, wann was gereinigt wird (erteilt also selbst die Weisungen), handelt es sich nicht um eine Mitarbeiterin von Euch. Dann seit Ihr außen vor.

T
Teufel

09.05.2015 um 18:56 Uhr

Danke. Der Arbeitsvertrag ist mit der Fremdfirma gemacht worden.

Die Aushilfe erhält Weisung von unserem Chef und benutzt unsere arbeitsmittel um die Ausstellung. zu reinigen.

Ich habe den Chef heute angesprochen und er meinte er hat einen Fehler gemacht und sie ist eh nur bis Juli angestellt und danach würde er sie über uns einstellen.

Sollen wir nun sagen o k, oder den Chef auffordern sie nicht mehr zu beschäftigen bis wir zugestimmt bzw. Abgelehnt haben.

D
Dezibel

10.05.2015 um 11:21 Uhr

Wenn ihr jetzt auf die Barrikade geht, ist die Reinigungskraft ihren Job wahrscheinlich los. Ich würde den Chef auf seine Aussage festnageln (Protokoll etc ...). Damit verschafft ihr ihr doch einen sicheren Arbeitsplatz.

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