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Mitbestimmung bei Einstellungen?

E
eschti
Jan 2018 bearbeitet

Meine Frage ist einfach, ob bei Neueinstellungen und internen Stellenauschreibungen der Arbeitgeber bestimmen kann, wen er einstellt. Kann der Betriebsrat dem entgegen wirken, indem er eine Begründung dafür verlangt, warum gerade diese eine Person eingestellt werden soll. Unser Betriebsrat ist nämlich der Meinung, daß ein Kollege aus unserem Hause für den Job besser geeignet wäre! Bestimmt der Betriebsrat nicht generell mit, was für Bewerber eingestellt werden sollen? Wir sind ein ganz neuer Betriebsrat, daher diese Fragen! :-) Würde mich über eine Antwort freuen. Danke!

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.04.2006 um 14:34 Uhr

Etwas darf der AG doch noch alleine machen!

Der AG kann einstellen wen er will, wenn er nicht gegen § 99 BetrVG verstösst. Der BR hat da auch wenig/keine Mitsprachemöglichkeiten. Das widerum ist auch gut so! Stellt Euch vor, wie viel negatives Image ein BR hätte, würde er für die Personalpolitik verantwortlich gemacht werden können!

Der Kollege hat ja keine Nachteile, oder?

S
sabine

03.04.2006 um 14:38 Uhr

Hier greift § 99 BetrVG. Der BR hat Mitbestimmung bei Einstellungen. Verweigert er seine Zustimmung, so entscheidet das Arbeitsgericht. Ablehnung der Einstellung muss schriftlich unter Angabe von Gründen binnen Wochenfrist erfolgen.

K
Kölner

03.04.2006 um 14:52 Uhr

@Sabine Schade...an der Frage vorbei geschrieben!

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