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Kürzung von Arbeitszeit durch AG

H
Herzla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle miteinander,

ich hätte eine Frage zur Kürzung von Arbeitszeit: Ein MA A arbeitet bei uns in der Zentrale, zuerst nur auf 70%, kurz nach der Einstellung in Vollzeit (nur mündliche Vereinbarung). Jetzt wird eine andere MA B auch in die Zentrale versetzt, da ihr Arbeitsplatz so nicht mehr existiert. Deswegen soll die Arbeitszeit der MA A jetzt wieder auf 70% gekürzt werden. Kann der AG das wieder so einfach machen? Oder ist hier eine Änderungskündigung nötig etc.?

Danke für eure Hilfe

2.735034

Community-Antworten (34)

G
gironimo

16.12.2014 um 17:32 Uhr

Wenn die Vollzeittätigkeit einige Zeit (wie lange?) praktiziert wurde, kann man selbst für den Fall, dass die mündliche Absprache schlecht nachweisbar ist, davon ausgehen, dass der Arbeitsvertrag durch schlüssiges Handeln beider Vertragspartner damals von Teilzeit auf Vollzeit geändert wurde.

Darum würde ich von einer notwendigen Änderungskündigung ausgehen (mit eher fragwürdigem Ausgang).

An Stelle der Betroffenen würde ich jedenfalls keiner Änderung der bisherigen Regelung zustimmen.

M
Moreno

16.12.2014 um 18:45 Uhr

Gab es einen Betriebsrat der bei der Stundenerhöhung beteilligt war? Der Kollege sollte auf jeden Fall zur Gewerkschaft odr Rechtsanwalt gehen und den Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstellle versuchen geltend zu machen, denn der AG wird auf den Arbeitsvertrag pochen.

H
Herzla

16.12.2014 um 19:30 Uhr

Nein, der Betriebsrat hat von der Stundenerhöhung auf offiziellem Wege nix bekommen. Die Vollzeitstelle hat sie jetzt ca ein halbes Jahr inne.

C
Casandra

16.12.2014 um 19:46 Uhr

@Moreno

Ist ja schön, das du hellsehen kannst und weißt, was der AG so macht. Macht er dieses aber wirklich, dürften wir bei gironimos Annahme sein.

Es ist auch unerheblich, ob ein BR zuvor beteiligt war. Wichtiger und ausschlaggebender wäre es, wenn er jetzt beteiligter ist. Zumal hier jetzt ja sogar zwei Mitbestimmungspflichtige Handlungen vorliegen, die dazu auch noch einen direkten Bezug zueinander haben.

Und bevor ich hier einen Rechtsanspruch geltend machen kann, bedarf es erst mal einer beidseitigen Handlung. D. h., auch der Beanspruchende darf nicht nur stillschweigend zusehen und dann gleich zum Anwalt laufen, sondern muss dieses auch aktiv einfordern.

C
Casandra

16.12.2014 um 19:53 Uhr

@ Herzla

Da es bei euch ja einen BR gibt, beantwortet sich deine Frage ja schon. Nein, der AG dürfte ohne die Beachtung des MBR des BR, hier keine einsame Entscheidung treffen.

M
Moreno

16.12.2014 um 19:57 Uhr

Oh Orion Du auch mal wieder hier :-) ich finde es schon interessant ob der Betriebsrat bei der Stundenerhöhung beteiligt war vor einem halben Jahr. Das der AN dies aktiv einfordern muss ist ja klar deswegen Gewerkschaft oder Rechtsanwalt.wo siehst Du denn jetzt den Betriebsrat mit im Boot ausser beratend für den AN?

C
Casandra

16.12.2014 um 20:52 Uhr

Merkst du eigentlich die Einschläge noch?

Wenn ich Orion wäre, würde ich mich auch so nennen. Zumal das was ich hier im Nachhinein von besagtem Nick gelesen habe, durchaus Hand und Fuß hat und somit auch kein Grund bestünde, diesen Nick abzulegen. Was soll also der ewig wiederkehrende Quatsch?

Wenn du dich auf inhaltlich vernünftige Aussagen beschränken würdest, wäre hier bestimmt allen geholfen.

Du kannst es ja auch ruhig interessant finden, wenn ein BR vorher beteiligt war. Nur bringt das jetzt überhaupt nichts mehr und hilft auch nicht weiter.

„Das der AN dies aktiv einfordern muss ist ja klar deswegen Gewerkschaft oder Rechtsanwalt.“ Wenn das klar ist, warum fehlt dann das Wichtigste? Machst du immer den zweiten vor dem ersten Schritt?

„wo siehst Du denn jetzt den Betriebsrat mit im Boot ausser beratend für den AN?“ Trittst du hier nicht als BRM auf? Warum dann diese Frage?

Gehört eine nicht nur vorübergehende Versetzung der Mitarbeiterin „B“ jetzt nicht mehr in den Aufgabenbereich eines BR? Sagt dir der § 99 BetrVG irgendetwas? Oder unterstellst du hier wieder einmal nicht Dastehendes und unterstellst eine Betriebsgröße von unter 20 Beschäftigten?

Und dass eine Stundenreduzierung von 30 % mehr als 25 % sind, dürfte dir auch aufgefallen sein; und somit auch hier eine vorherige Anhörung notwendig wird.

Warum also nur beraten?

Natürlich kann ich es mir auch grundsätzlich einfach machen und mich durchgehend für nicht zuständig erklären. Dann würde ich mir aber auch den Aufwand sparen und nicht immer an die GW oder einen Anwalt verweisen, sondern dieses gleich per Aushang bekannt geben.

M
Moreno

16.12.2014 um 21:27 Uhr

Oh Orion schlecht drauf heute? Nix mehr mit ich bin eine fünf Frauengruppe? Ich weiss immer noch nicht welche Rolle Du hier vom Betriebsrat erwartest es gab damals keine Information für den BR und gibt sie jetzt nicht. Dies kann er natürlich beim Arbeitgeber rügen aber was nützt dies im Moment dem betroffenen Arbeitnehmer der lieber den Vollzeitjob möchte?

C
Casandra

16.12.2014 um 21:56 Uhr

Die WAF bietet hier einen ganzen Haufen von Seminaren an. Für dich wäre es echt nicht schlecht, hier nicht nur eines zu besuchen.

Sorry, aber jede weitere Diskussion ist hier reine Zeitverschwendung und nützt nur dem, der diese in Übermaß hat.

M
Moreno

16.12.2014 um 22:05 Uhr

Oh Orion so ne billige Antwort kannst Dir echt sparen! Sonst musst Du Dir bald den nächsten Nick zulegen und schon bist Du eine 6 Frauen Gruppe! Oh Mann ist da traurig!

H
Herzla

16.12.2014 um 22:14 Uhr

Müsst ihr euch eigentlich hier immer zoffen? Danke für eure Antworten und weiterhin eine besinnliche Weihnachtszeit.

M
Moreno

16.12.2014 um 23:08 Uhr

Dir auch Herzla na der nervt halt mit seinen tausend Nicks lach aber es ist echt schwer wenn Arbeitgeber und AN am Betriebsrat vorbei irgendwelche Absprachen treffen und der eine oder andere dann in der Beweispflicht ist. Wer dann wie hier der AN etwas haben möchte muss sich dies wohl erstreiten . Bei manchen Arbeitgebern reicht da ja schon ein Brief vom Rechtsanwalt ;-)

D
Dominatere

16.12.2014 um 23:20 Uhr

Ja Herzla, dir auch eine besinnliche Weihnachtszeit.

Was hier aber nervt, sind eher die, die nicht begreifen können, dass es mehr als nur einen gibt, der nicht so nen verquirlten Senf von sich gibt wie die Muräne hier. Wenn er wüste mit wem er sich bei Casi anlegt, würde er seiner Tastatur bestimmt fern bleiben.

M
Moreno

16.12.2014 um 23:22 Uhr

Oh Orion wieder neuer Nick? Jetzt wirds langsam peinlich für Dich!

C
Casandra

16.12.2014 um 23:27 Uhr

Bitte Domi, kipp hier nicht auch noch Sprit ins Feuer und treib das ganze noch an. Mein Hinweis war doch wohl eindeutig.

M
Moreno

16.12.2014 um 23:37 Uhr

Oh Orion wieder Selbstgespräche oder ist Dein Frauenkegelclub zum Fussballverein geworden? Mein Gott Du brauchst doch Hilfe!

C
Casandra

16.12.2014 um 23:37 Uhr

Jetzt verstehe ich so einiges!

Wer so ein Vorbild hat…………

http://www.tagesspiegel.de/sport/wm-2014-schiedsrichter-moreno-der-deprimierte-stier/10096158.html

H
Hoppel

17.12.2014 um 09:03 Uhr

@ Herzla

Was steht denn im AV der Kollegin?? Ich vermute mal, dass eine 70% Stelle vertraglich fixiert ist.

Und was wurde mündlich konkret vereinbart? Dass die Kollegin dauerhaft Vollzeit arbeiten soll?

Falls Letzteres NICHT vereinbart worden ist, reicht eine halbjährige Vollzeittätigkeit sicherlich nicht aus, von einer konkludenten Vertragsänderung hinsichtlich einer Vollzeitstelle ausgehen zu können.

P
PeterPaula

17.12.2014 um 10:24 Uhr

Moin,

"Falls Letzteres NICHT vereinbart worden ist, reicht eine halbjährige Vollzeittätigkeit sicherlich nicht aus, von einer konkludenten Vertragsänderung hinsichtlich einer Vollzeitstelle ausgehen zu können."

Das sehe ich genauso!

Man könnte zusammen mit dem BR pokern und bluffen, hat der AG aber einen einigermaßen gescheiten RA und befragt ihn, geht der Pott m.M.n. an den AG. Mir sind zumindest noch keine Urteile bekannt geworden, die bereits nach 6 Monaten konkludentes Handeln eine Vertragsänderung bejahen ;)

N
nicoline

17.12.2014 um 11:38 Uhr

Moreno, ich finde es schon interessant ob der Betriebsrat bei der Stundenerhöhung beteiligt war vor einem halben Jahr. Der AG ist nur dann verpflichtet, den BR bei einer Erhöhung der individuell vereinbarten Arbeitszeit zu "beteiligen", also das MB Verfahren einzuhalten, wenn die Erhöhung mindestens 10 Std. beträgt. Das wertet das BAG als Einstellung. Ansonsten reicht eine Information des AG. Deswegen kommt es entscheidend darauf an, was in diesem Betrieb "Vollzeit" bedeutet, ob eine Anhörung des BR erfolgen musste

Und dass eine Stundenreduzierung von 30 % mehr als 25 % sind, dürfte dir auch aufgefallen sein; und somit auch hier eine vorherige Anhörung notwendig wird. Könntest Du mir die Grundlage dieser Behauptung nennen?

Ansonsten sehe ich es wie Hoppel.

M
Moreno

17.12.2014 um 15:22 Uhr

Eben es wäre doch interessant wie diese Information nach BetrVG 80 ausgesehen hätte. Wenn hier der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitgeteilt hätte der AN ,,Schmidt'' bekommt eine wöchentliche Arbeitszeiterhöhung z.B bis Datum, unbefristet oder so ähnlich könnte diese Aussage eventuell dem AN helfen seine Vollzeit zu behalten. P.S. wir lassen grade die Angabe ,,Stundenerhöhung bis auf weiteres'' überprüfen.

N
nicoline

17.12.2014 um 15:26 Uhr

Damit hast Du meine Frage aber nicht beantwortet.

M
Moreno

17.12.2014 um 15:41 Uhr

Es ist doch egal ob es sich jetzt um eine Anhörung weil >10 stunden oder eine Information nach BetrVG 80 gegeben hätte. Der Inhalt (Daten / Grund) dieser Erhöhung hätte mich interessiert. Aber dies hat ja nicht statt gefunden. Also könnte sich der AN ja nur auf die Abmachung die er mit dem Arbeitgeber getroffen hat berufen. Ich persönlich glaube nicht das er ne Chance hat.

N
nicoline

17.12.2014 um 16:05 Uhr

Auch damit hast Du mir immer noch nicht beantwortet, was die Grundlage dieser Behauptung ist: Und dass eine Stundenreduzierung von 30 % mehr als 25 % sind, dürfte dir auch aufgefallen sein; und somit auch hier eine vorherige Anhörung notwendig wird.

M
Moreno

17.12.2014 um 16:32 Uhr

Der Inhalt der Anhörung / Information hätte mich interessiert ist doch nicht so kompliziert. :-)

P
PeterPaula

17.12.2014 um 16:41 Uhr

@nicolino, vermutlich meint @moreno den Beschluss des BAG vom 09.12. 2008, Az.: 1 ABR 74/07, wonach das BAG nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eine Einstellung sieht und deshalb MBR des BR auslöst. Da ging es jedoch um eine Erhöhung von 20 auf 37,5 Stunden und das die Dauer ( das BAG spricht also bereits bei zwei Monaten bereits von Erheblichkeit ) SOWIE die Erhöhung ( das BAG spricht bei 17,5 Stunden von Erheblichkeit ) erheblich sein müssen, was eine Erhöhung von 20 auf 37,5 Stunden sein dürfte ;)

Es stellt sich also auch die Frage, a) über die Dauer der Erhöhung sowie b) wie viele Stunden bedeuten 100% Vollzeit und wie viele Stunden bedeuten dann 70% Teilzeit um hier zu sagen ob diese Dauer und Stunden erheblich wären um ein MBR seitens des BR zu bejahen.

Wie dem aber auch sei, dies hilft dem betroffenen AN nicht weiter oder kennt hier jemand ein Urteil das durch konkludentes Handeln eine Vertragsänderung bereits nach 7 Monaten begründet?

M
Melissa

17.12.2014 um 19:55 Uhr

Ein konkludentes Handeln ist, entgegen einer rein betrieblichen Übung, nicht immer abhängig von abgelaufenen Zeiträumen. Sie kann auch einen direkten Bezug haben und sofort greifen.

LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 23.05.2013, Az.: 5 Sa 375/12 Zum besseren Verständnis sollten auch die dort aufgeführten Verweise auf BAG-Urteile beachtet, und diese auch zur Meinungsbildung herangezogen werden.

H
Herzla

17.12.2014 um 20:31 Uhr

Also der BR hat von Seiten des AG keinerlei Info zur Erhöhung der AZ bekommen. Die Erhöhung wurde mündlich mit AG und AN ausgmacht, da die zweite MA mit der sich MA A die Stelle geteilt hat, an einen anderenAArbeitsplatz gewechselt ist. 100% bedeuten 38 h. Alle Infos jetzt klar?

N
nicoline

17.12.2014 um 22:34 Uhr

moreno Der Inhalt der Anhörung / Information hätte mich interessiert ist doch nicht so kompliziert. :-) Es ist jedenfalls nicht so unkompliziert, wie Du es hier darstellen möchtest, denn, zwischen Anhörung und Information ist schon ein ziemlicher Unterschied. Wenn Du das bislang noch nicht wusstest, dann weißt Du es hoffentlich jetzt! Und die rechtliche Grundlage für die von Dir postulierte Anhörung bei einer individualrechtlichen Arbeitszeitreduzierung hast Du immer noch nicht genannt.

Herzla 100% bedeuten 38 h. 70% von 100% sind dann 26,6 Std. Bei einer Erhöhung auf 38 Std. = Vollzeit hätte der AG Euch also anhören müssen, denn es wurde um 11,4 Std. erhöht und so, wie ich es verstanden habe, auch länger als für einen Monat. Nur, ob Euch das etwas nutzen kann jetzt, glaub ich eher nicht. Für die Zukunft solltet ihr den AG aber darüber informieren, dass ihr mindestens gem. § 80 eine Info über jede Arbeitszeitveränderung haben möchtet. Es ist Aufgabe des BR, festzustellen, ob dadurch kollektivrechtliche Sachverhalte berührt werden und der BR tätig werden muss. Es ist nicht Aufgabe des AG, das zu entscheiden.

Der betroffenen Kollegin, die jetzt wieder reduzieren soll, ist anzuraten, sich anwaltliche oder gewerkschaftliche Beratung und Vertretung zu holen.

M
Moreno

17.12.2014 um 22:35 Uhr

@peterpaula nein das wollte Moreno nicht wissen! :-) ich wollte eigentlich nur wissen ob der AG dem Br irgendeine Willenserklärung zur Stundenerhöhung des AN gegeben hatte. Egal ob nach 80. oder 99 BetrVG. Hat er nicht, wie Herzla schreibt, also kann der BR dem AN nur sagen das er keine Ahnung von diesem Vorgang hatte.

M
Moreno

18.12.2014 um 07:26 Uhr

Na Nicoline du brauchst hier nicht so gegen mich zu schiessen und dann mit Deinem letzen Satz das selbe zu schreiben was ich Herzla hier schon in der zweiten Antwort geraten haben ! Vor allem weil Du ja scheinbar garnicht begriffen hast was ich eigentlich wissen wollte. Wünsch Dir trotzdem einen schönen Donnerstag! :-)

N
nicoline

18.12.2014 um 08:46 Uhr

Moreno, Na Nicoline du brauchst hier nicht so gegen mich zu schiessen wenn Du das als gegen Dich schießen betrachtest, kann ich es auch nicht ändern.

  • dann mit Deinem letzen Satz das selbe zu schreiben was ich Herzla hier schon in der zweiten Antwort geraten haben ! * Ich habe Deine zweite Antwort wohl gar nicht gesehen, aber, tut mir leid, dass ich das Gleiche gesagt habe wie Du, ehrlich, tut mir wirklich sehr leid, wird nie wieder vorkommen.

Vor allem weil Du ja scheinbar garnicht begriffen hast was ich eigentlich wissen wollte. Das muss wohl daran liegen, dass Du sich so unverständlich ausdrückst und meine Frage bleibt, aber die hast Du scheinbar nicht begriffen!

M
Moreno

18.12.2014 um 09:30 Uhr

Nicoline Du stehst auf dem Schlauch lach ich habe doch deine Frage begriffen und kenne auch den Unterschied zwischen ner Information nach 80 und ner Einstellung ab ner Stundenerhöhung ab 10 Stunden nach 99 BetrVG . Und das hier der Betriebsrat ein Hähnchen mit dem AG zu rupfen hat ist auch klar. Aber wenn der AG in irgendeiner Form den Betriebsrat beteiligt hätte könnte dieser dem betroffenen AN sagen schau wir haben damals die oder die Information bekommen wie diese Stundenerhöhung abläuft und wenn dort kein fixes Datum stehen würde wann diese ausläuft hätte der AN wesentlich bessere Chancen das seine Stundenerhöhung als dauerhaft anzusehen ist. Jetzt ist der AN in der Beweispflicht wie die mündliche Verabredung mit dem AG vor einem halben Jahr lautete und da wird es sicherlich nicht einfach für den Kollegen.

N
Nubbel

18.12.2014 um 17:12 Uhr

oh mann, was ist hier los? orion ist cassandra. nicoline zickt mal wieder. und wer um alles ist domi?

der kollegin und dem chef sollte man mal etwas über die konkretisierung des arbeitsvertrages erzählen, das funktioniert ohne das schrifttum.

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