Erstellt am 10.04.2009 um 16:04 Uhr von pirat
@Jagger,
"Oder wird dann der Verdienst vor der Reduzierung heran- gezogen",
zugrundegelegt wird in jedem Fall das *durchschnittliche* Bruttogehalt/Monat der letzten 12 Monate....
Erstellt am 10.04.2009 um 22:43 Uhr von Jagger
Vor der zeitlich begrenzten Reduzierung, geschuldet durch die wirtschaftliche Situation? Stimmt der BR also einer Arbeitszeit Reduzierung zu, reduziert er damit indirekt das drohende Arbeitslosengeld. Gibt es dann überhaupt noch Möglichkeiten dieses zu umgehen, außer KuG?
Erstellt am 11.04.2009 um 00:46 Uhr von pirat
@Jagger,
wenn bei Euch die wirtschaftliche Lage so prikär ist, nein!
Ihr sollte allerdings darauf achten, wenn es Euch, widererwarten besser geht, zu der ursprünglichen Stundenzahl zurückzukehren.
Erstellt am 11.04.2009 um 09:39 Uhr von Kölner
@Jagger
Als BR würde ich - sehr opportun in der heutigen Zeit - nicht der freiwilligen, möglicherweise unbestimmt langen Arbeitslosigkeit zustimmen, sondern vielleicht über KuG nachdenken.
Erstellt am 11.04.2009 um 15:17 Uhr von Jagger
Über die Hälfte der Firma arbeitet seit März schon kurz. Die Verwaltung soll aber mit verkürzter AZ ihren Beitrag dazusteuern, weil wir aus organisatorischen Gründen die Verwaltung sonst nicht solidarisch gegenüber den anderen AN in KA bringen würden. Außerdem handelt es sich dabei um AN mit 40h und ansonsten wird bei uns 36h gearbeitet. Also wie kann man diese AN bei Reduzierung der AZ vor Nachteilen bei etwaigem Arbeitslosengeld schützen? Dank noch einmal im Voraus.
Erstellt am 11.04.2009 um 16:23 Uhr von Kölner
@Jagger
Dann sollte die andere Hälfte der Fa. auch Kurzarbeit leisten. Zumal es im Falle eines Falles wegen der Kurzarbeit keine Auswirkungen auf die Bezüge im SGB II/III hat.
Was sind das denn für Umstände bei Euch? Ich bin irritiert...
Erstellt am 11.04.2009 um 18:47 Uhr von peanuts
"Also wie kann man diese AN bei Reduzierung der AZ vor Nachteilen bei etwaigem Arbeitslosengeld schützen? "
Entweder der AG meldet für die Verwaltung Kurzarbeit an oder aber er verkürzt die AZ bei vollem Gehaltsbezug.
"Die Verwaltung soll aber mit verkürzter AZ ihren Beitrag dazusteuern, weil wir aus organisatorischen Gründen die Verwaltung sonst nicht solidarisch gegenüber den anderen AN in KA bringen würden."
Ein solch schwachsinniges AG-Argument ist mir selten begegnet und wird von der Agentur für Arbeit wohl kaum anerkannt werden.