Kürzung Arbeitszeit durch gesetzliche Mindestpause
Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall: Ein Mitarbeiter arbeitet von 15 Uhr bis 23 Uhr. Für die letzte Stunde erhält er einen Nachtzuschlag. Nun hat der MA (aus welchen Gründen auch immer) nur eine Pause von 15 Minuten um ca 18 Uhr gemacht. Damit ist die gesetzliche Mindestpause nicht eingehalten, ok. Das Zeiterfassungssystem korrigiert dies nun und zieht die gesamte gesetzliche Mindestpause von der Anwesenheitszeit ab, soweit auch ok. Allerdings zieht das System die verbleibene Pause von der letzten Stunde (der Stunde mit Nachtzuschlag) ab.
Der Kollege beklagt sich nun und das Gremium ist am diskutieren.
Wie seht ihr das?
Community-Antworten (12)
30.05.2011 um 11:53 Uhr
Nun, dann einfach vor 22 Uhr nochmal 15 min pause machen. Da wird die Zeit dann nicht automatisch vom System abgezogen.
Bei uns ist das in etwa so ähnlich. Nach 9h werden ja nochmal 15min abgezogen. Also machen unsere Leute auch noch die Pause und verschenken sie nicht.
Warum betrifft dies nur den einen Kollegen? Warum kann er keine 30min Pause machen?
30.05.2011 um 12:44 Uhr
Es betrifft mehrere Kollegen, dieser eine kam stellvertretend für die anderen.
Warum die MA ihre Mindestpause nicht machen, kann ich nicht nachvollziehen. Die Gelegenheiten dazu sind gegeben. Teilweise wollen sie nicht, weil ne Viertelstunde reicht, um ein Brot zu essen. Oder auch, um früher wieder Abschlüsse (CAll Center, Provision) zu generieren. Der Abzug der restlichen Pause ist auch für jeden ok, nur eben die Frage, ob das vom Ende der AZ sein muß.
Ich selbst sehe es wie Du, daß die Leute ihre Pause machen sollen.
30.05.2011 um 13:03 Uhr
das passt nicht zusammen
-
muß der AG die Pausen vor Arbeitsbeginn festlegen, er kann bestenfalls noch einen Zeitkorridor festlegen(ein paar Stunden), darf es den AN aber nicht grundsätzlich selber überlassen, ob und ggfs wann sie für wielange eine Pause einlegen
-
besteht ein Mitbestimmungsrecht des BR bei der zeitlichen Festlegung der Pausen zudem hat der BR auch zu überprüfen und ggfs dafür zu Sorgen, daß die Pausen in ausreichender Form gewährt und genommen werden (§ 80 Abs.1Pkt1BetrVG)
also versagt hier sowohl der AG als auch der BR und es sind klare Regeln zu schaffen
zu beachten wäre, daß Pausen als -Arbeitszeitunterbrechung- gelten sollen, um dem Erholungscharakter Rechnung zu tragen Wenn sie also am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit liegen sollen, wären es keine Pausen im Sinne des Gesetzes
30.05.2011 um 13:05 Uhr
@Ulrik Ich würde den Spieß ja umdrehen; als Betriebsrat meine ich! Da die Lage der Pause ganz offensichtlich nicht mitbestimmt ist (?), der AG es geduldet hat, dass der Kollege um XX Uhr nur 15 Minuten Pause gemacht hat, es zudem Nachweise (?) gibt, dass der Kollege zu jeder anderen Zeit gearbeitet hat, liegt eine Vergütungspflicht vor. - Das nachträgliche Abziehen der Pausenzeit ist demnach so oder so nicht in Ordnung.
Achja: Nach 6 Stunden AZ muss eine 1/2 stündige Pause eingehalten werden (bei weniger als 9 Std. tägliche AZ). Wenn man es genau nimmt, dann müsste man die fehlende Pausenzeit um 21 h abziehen. ;-)
30.05.2011 um 13:21 Uhr
@Südmann
Das Versagen des BR kann ich so nicht stehen lassen. Die Pausengestaltung wurde so flexibel gestaltet, weil eine fixe Fetlegung nicht machbar ist. Wir sind ein Call Center, und der betroffene Bereich ist ein Inbound-Service-Line Bereich. Da kann man nicht sagen, die Leute gehen um 15 Uhr in Pause, wenn dann entsprechend viele Anrufe reinkommen. Werden diese nicht angenommen, zieht der Auftraggeber die Massnahme ab und die Leute stehen auf der Strasse. Daher diese "flexible" Regelung.
Aber der Hinweis von Kölner hilft mir weiter, wegen der 6 Stunden. Mal schauen, ob das hinkommt. Allerdings dürfen die Pausen ja in Intervalle von 15 Minuten aufgeteilt werden!?
30.05.2011 um 13:33 Uhr
@Ulrik ...aber nur, wenn der BR zustimmt/zugestimmt hat.
30.05.2011 um 13:36 Uhr
na ja, Versagen des BR hört man nicht gerne, aber ich sehe das mal so, wenn er seine Mitbestimmungsrechte und Überwachungspflichten nicht richtig wahrnimmt
auch im Unterschied zwischen "Flexibilität" bei der Pausenregelung und eben anderseits überhaupt keiner Festlegung da bleibt nämlich ein ziemlicher Spielraum dazwischen, wie man das Thema händeln könnte
BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01
- Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn spätestens zu Beginn der Arbeitsunterbrechung auch deren Dauer feststeht.
(BAG 27.02.1992 4 AZR 478/88) Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, nicht erfüllt, wenn er einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den Einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen. (BAG 27.02.1992 4 AZR 478/88)
Kölner hat aber bezüglich der Vergütungspflicht recht die ist unabhängig von einem evtl. begangenen Verstoß gg, das ArbZG zu sehen
30.05.2011 um 18:34 Uhr
noch was : das BAG hat die früher übliche 15 min-Regel gekippt
nunmehr hält es auch 8 min für eine zulässige Kurzpause (9 AZR 139/08 vom 13.10.2009),
da sich - man höre - nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bereits nach 3-5 min ein nennenswerter Erholungswert einstellt
30.05.2011 um 18:40 Uhr
@südmann Ich habe gehofft, dass dieses Urteil nicht genannt wird. Man kann solche Rückschlüsse wie Du sie tätigst sicherlich ziehen - allerdings: Es ging um Straßenbahnfahrer!
30.05.2011 um 18:54 Uhr
Nicht nur für Straßenbahnfahrer. Die Tarifpartner von Schicht- und Verkehrsbetrieben sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ermächtigt, abweichend von § 4 Satz 2 ArbZG auch kürzere Zeitabschnitte als 15 Minuten als Ruhepausen zu vereinbaren. Die Tarifpartner können für einen Schichtbetrieb Kurzpausen von fünf Minuten am Ende einer jeden vollen Stunde vereinbaren.
30.05.2011 um 19:09 Uhr
Kölner, insbesondere wenn man die rn 42 wörtlich zitiert :
"Kurzpausen von mindestens 8 Minuten haben regelmässig eine angemessene Dauer im Sinne von § 7 Abs.1 Nr. 2 ArbZG"
könnte man sich schon zu dieser Aussage hinreißen lassen.....
30.05.2011 um 19:18 Uhr
@Südmann ...wie furchtbar.
Verwandte Themen
Kürzung/Nichtgewährung steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
ÄlterMoin Kollegen, habe mich jetzt mehrere Stunden mit dem Thema der Kürzung bzw. kompletter Nichtgewährung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie befasst. Tatbestand: Arbeitgeber gewährt die s
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Inflationsausgleichsprämie Kürzung wegen Krankheit
ÄlterIst bei einer Zahlung der Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2023 eine Kürzung für alle Mitarbeiter die im Jahr 2022 mehr als 3 Tage krank waren zulässig? Die Kürzung war vorher nicht vereinbart und k
Kürzung der Mindestpause von 15 Minuten auf 10 Minuten
ÄlterIn einem Schicht-Betrieb (nicht öffentlich, kein Schiff oder Busverkehr) über AÜ gibt seit ein einiger Zeit Pausenregelungen für Mitarbeiter ausserhalb des § 18 Arbzg, die regelmäßig 10 Minuten Pausen
Arbeitszeitunterbrechung vs. 30 min. Ruhepause bei über 6h Arbeitszeit
ÄlterHallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir ein Bisschen unter die Arme greifen, es geht um folgende Situation: Ein Mitarbeiter musste zu einem Gespräch mit der Teamleitung, da er angeblich (bei einer Arb