Unsere Geschäftsführung möchte die wöchentliche Arbeitszeit reduzieren, von 40h auf 37,5h bei vollem Lohnausgleich. Wir vermuten eine Hinterlist dabei, sind dem aber noch nicht auf die Schliche gekommen...
Habt ihr Ideen oder Anregungen worauf wir achten müssen.
Mitbestimmunug ist ja gegeben lt. §87 BetrVG.