Erstellt am 12.01.2016 um 18:48 Uhr von gironimo
Ihr müsst darauf achten, dass Ihr das gar nicht regeln könnt. Hier greift der § 77 Abs. 3 BetrVG, selbst wenn Ihr keinen Tarif habt. Verweist den AG an die Gewerkschaft.
Der BR ist nur bei der Verteilung der Arbeitszeit im Boot - nicht bei der Länge.
Erstellt am 12.01.2016 um 21:33 Uhr von Hoppel
@ Quasimodo
Der AG wurde doch ganz bestimmt schon befragt, warum er diesen Schritt gehen will, oder etwa nicht?
Gibt es denn einen Wirtschaftsausschuss? Falls ja, was hat denn der zu berichten?