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Kürzung der Arbeitszeit

Q
Quasimodo
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsführung möchte die wöchentliche Arbeitszeit reduzieren, von 40h auf 37,5h bei vollem Lohnausgleich. Wir vermuten eine Hinterlist dabei, sind dem aber noch nicht auf die Schliche gekommen... Habt ihr Ideen oder Anregungen worauf wir achten müssen. Mitbestimmunug ist ja gegeben lt. §87 BetrVG.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

12.01.2016 um 19:48 Uhr

Ihr müsst darauf achten, dass Ihr das gar nicht regeln könnt. Hier greift der § 77 Abs. 3 BetrVG, selbst wenn Ihr keinen Tarif habt. Verweist den AG an die Gewerkschaft.

Der BR ist nur bei der Verteilung der Arbeitszeit im Boot - nicht bei der Länge.

H
Hoppel

12.01.2016 um 22:33 Uhr

@ Quasimodo

Der AG wurde doch ganz bestimmt schon befragt, warum er diesen Schritt gehen will, oder etwa nicht?

Gibt es denn einen Wirtschaftsausschuss? Falls ja, was hat denn der zu berichten?

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