W.A.F. LogoSeminare

Seminarbesuch und Urlaubsplan

J
jomik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Unser GF will jetz die genauen Daten, wenn wir ein Seminar 2015 besuchen wollen. Dabei behält er den Urlaubsplan des Fahrpersonales ein - wir haben eine max. Anzahl von Fahrern welche in den Ferien, bzw, während der Schulzeit Urlaub nehmen dürfen. Er sagt das wir den Urlaubsplan bei der Seminarteilnahme zu berücksichtigen haben, schließlich haben wir (BR) den Urlaubsplan so genehmigt !!! Mit diesem kleinen Zwischenräumen im Urlaubsplan wo eventl. nur 1 Fahrer im Urlaub hat, können wir aber nicht arbeiten. Kommen noch Kranke hinzu wird er uns nicht fahren lassen. Wir beachten "Die betrieblichen Notwendigkeiten" angeblich nicht. Dabei würden nur 1 Kollege aus dem Fahrdienst zum Seminar fahren. Was kann man tun ? Müßen Weiterbildungsmaßnahmen nicht in der Personalplanung der Firma berücksichtigt sein ?

Gruß Jörg

1.30205

Community-Antworten (5)

M
Moreno

04.12.2014 um 12:48 Uhr

Hallo Jomik die betrieblichen belange überprüft Ihr als Betriebsrat und macht dann eure Seminarplanung. Euer AG kann ja wenn er meint das dieses nicht berücksichtig wurde zu Einigungsstelle gehen. Würde die Seminare immer rechtzeitig mehrere Wochen im voraus planen und auch nicht in der größten Urlaubszeit und vielleicht nicht alle auf einmal gehen wollen :-)

G
gironimo

04.12.2014 um 15:13 Uhr

  1. Urlaubszeit darf die erforderliche BR-Arbeit nicht behindern.

  2. Nicht alle erforderlichen Seminare sind vorhersehbar; da kommt es doch auch stark auf die über das Jahr verteilten Aktivitäten des AGs an.

  3. Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit sehe ich keine Probleme dem AG schon jetzt mitzuteilen, welche Grundlagenseminare vom BR belegt werden (die Programme liegen ja alle vor). Es muss eben nur klar sein, dass wegen 1. und 2. der BR sich nicht beschränken kann.

K
Kölner

04.12.2014 um 16:44 Uhr

@jomik Legt mal den Nasenring ab, mit dem ihr durch Betrieb von Eurem AG gezogen werdet!

Seminare werden nicht 'genehmigt', sondern der BR beschließt sie. Wenn der AG meint, betriebliche Belange seien nicht berücksichtigt, dann soll er die Einigungsstelle anrufen. Diese kostet zumeist mehr als das Seminar selber...

J
jomik

04.12.2014 um 20:35 Uhr

Ja - ich weiß ja das Du recht hast. Aber wir möchten auch gerne mal wissen wir den Urlaubsplan 2015 wieder vom GG bekommen können. Für mich ist das Erpressung ..

N
Nubbel

04.12.2014 um 20:54 Uhr

kölner, nur dass die meisten arbeitgeber diesen weg nicht gehen. sie sagen einfach, geht nicht. und dann? ich weiß nicht wie das bei dir läuft, aber ich muss des öfteren mein geld einklagen

Ihre Antwort