Erstellt am 27.08.2018 um 21:20 Uhr von DummerHund
Erst einmal, einseitig kann der AG kein Betriebsurlaub kurzfristig einschieben. Gründe hierfür sind schon sehr eng und streng geknüpft. Weiters zur Urlaubsübernahme ins Folgejahr...….https://www.refrago.de/Kann_man_Resturlaub_vom_Vorjahr_ins_naechste_Jahr_uebernehmen_oder_verfaellt_er.frage35.html
Erstellt am 27.08.2018 um 22:34 Uhr von kratzbürste
Falls ihr einen BR habt, kann der sich ja mal mit dem § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG befassen.
Erstellt am 27.08.2018 um 22:40 Uhr von tante frieda
Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, kann Euch der Arbeitgeber keinen einzigen Tag Urlaub vorschreiben.
Erstellt am 28.08.2018 um 09:29 Uhr von rsddbr
"Unser AG fordert die MA auf bis zum Jahresende Ihren Urlaub wegzunehmen[..]"
Also eigentlich schreibt dies ja das Bundesurlaubsgesetz vor. Fraglich ist, ob bei euch ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, ob es eine Betriebsvereinbarung zum Urlaub gibt und was in euren Arbeitsverträgen zum Urlaub steht (vor allen Dingen zum Urlaubsanspruch, welcher über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgeht). Habt ihr einen Betriebsrat?
Erstellt am 28.08.2018 um 16:39 Uhr von ganther
wer das Bundesurlaubsgesetz gelesen hat der weiß, dass ein AG sehr gut daran tut seinen MA den Tipp mit dem Jahresende zu geben (außer es gibt andere Regelungen dazu). Denn die Folge kann sehr unangenehm sein, wenn der AN den Urlaub nicht nimmt und der AG braucht keinen Betriebsrat um den Urlaub verfallen lassen zu dürfen