Erstellt am 02.07.2023 um 16:35 Uhr von Moreno
Das darf er so machen...vielleicht auch nicht?
Habt ihr einen Betriebsrat?
Erstellt am 02.07.2023 um 17:53 Uhr von celestro
"dass darf er ja auch so machen."
Erm ... Nein?
Erstellt am 04.07.2023 um 11:42 Uhr von EDDFBR
Die Grundsätze von Urlaubsplanung und Urlaubsvergabe sind im Bundesurlaubsgesetz geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/). Die wichtigsten Prinzipien sind im $7 Abs 1 und 2 geregelt. Wie man diese Absätze jetzt auf eure konkrete Situation anwendet, das hängt zum einen von den konkreten vertraglichen Inhalten zum Urlaub (Menge des Urlaubs) und den betrieblichen Gegebenheiten ab.
Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, dann kann dieser eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erzwingen, die solche Fragen regelt. Das ergibt sich aus BetrVG $87 Abs. 1 Nr. 5.
Für weitere Aussagen bräuchte es Infos über eure Rahmenbedingungen (s.o.)