Erstellt am 07.12.2022 um 22:36 Uhr von ganther
Gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 07.12.2022 um 22:42 Uhr von Toyo
Hay,
Es gibt BR. Es sind aber fast immer Filialleiter/in oder Stellvertretende filalleiter/in im Amt.
Erstellt am 08.12.2022 um 11:33 Uhr von Catweazle
Eine Klage beim Arbeitsgericht ist sicher hilfreich. Das geht kostenfrei auch ohne Anwalt. Beim Gütetermin, der in der Regel innerhalb von 14 Tagen angesetzt wird, wird es wahrscheinlich eine Einigung geben. Der Verhandlung selbst wird je nach Gericht zwischen 10 und 20 Minuten dauern.
Erstellt am 08.12.2022 um 12:41 Uhr von Toyo
Hay,danke für den Tipp
Aber so ein harter Schritt würde doch das Arbeitsverhältnis erheblich Schaden .
Erstellt am 08.12.2022 um 12:48 Uhr von Relfe
"Jetzt hat die Kollegin Urlaub genehmigt bekommen und meine Frau nicht. Obwohl mein Frau drauf aufmerksam machte das Sie dieses Jahr verzichtet hat.
Meine Frau hat sehr wenig fehl Tage( Krank )"
alles schön und nett von deiner Frau (meine ich ernst), aber hat wenig Relevanz, wenn sie nicht den gleichen sozialen Anspruch hat wie die Kollegin.
Soziale Aspekte gehen ggf. vor und ggf. hat deine Frau auch bereits nachgewiesen durch den Verzicht, das sie auch nach den Ferien Urlaub nehmen und die Betreuung sicherstellen kann.
Kann die andere Dame keine Betreuung sicherstellen, deine Frau aber schon, dann ist die andere Dame "im Vorteil"
"Sie hat dieses Jahr auf Pfingstferien verzichtet und hat diese nach Ferienende 1 Woche genommen und der Kollegenin vorang gegeben."
--> als Vorgesetzter bewertet man das natürlich ggf. mit
Erstellt am 08.12.2022 um 12:58 Uhr von Toyo
Hay,
Vom sozialen Aspekt her were aber doch mein Frau im Vorteil da wir ein Sohn haben mit 7 Jahren der ohne Aufsichtspflicht nicht allein gelassen werden kann und die Kollegin 2 Kinder im Alter 15 und 18 Jahren hat.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt am 08.12.2022 um 13:15 Uhr von Relfe
ok, das hatte ich überlesen.
Dann diese Argumentation vorbringen, die ist zwingend zu beachten und zu bewerten.
Erstellt am 08.12.2022 um 14:19 Uhr von Toyo
Ich denke auch das das so ist.
Nur die FL hat diese nicht so in Kenntnis genommen.
Kann meine Frau damit so zum BR gehen und Zuspruch bekommen oder haben die da auch nicht viel zu Sagen
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt am 08.12.2022 um 14:25 Uhr von fantil
Deine Frau muss sich offiziell beim BR beschweren.
Der BR entscheidet, ob die Beschwerde berechtigt ist.
Ist die Beschwerde berechtigt, muss der BR den AG zur Abhilfe auffordern.
Deiner Frau dürfen auf Grund der Beschwerde keine Nachteile entstehen.
§ 84 BetrVG
Beschwerderecht
(1) 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.
(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
Erstellt am 08.12.2022 um 14:37 Uhr von Catweazle
Bei sämtlichen Urlaubsangelegenheiten ist der BR in der vollen Mitbestimmung. Er könnte selbst die kostspielige Einigungsstelle anrufen. Sich zuerst an den BR zu wenden ist die beste Wahl.
Erstellt am 08.12.2022 um 15:19 Uhr von Dummerhund
@Toyo
"Aber so ein harter Schritt würde doch das Arbeitsverhältnis erheblich Schaden ."
Und umgekehrt schadet es nicht dem Arbeitsverhältnis?
Mit Sicherheit könnte der AG sich die Finger am Handy wund tippseln wenn Not am Mann ist und er außerplanmäßig Personal braucht, ich würde gar nicht erst abnehmen.
Erstellt am 08.12.2022 um 17:11 Uhr von celestro
"alles schön und nett von deiner Frau (meine ich ernst), aber hat wenig Relevanz, wenn sie nicht den gleichen sozialen Anspruch hat wie die Kollegin.
Soziale Aspekte gehen ggf. vor und ggf. hat deine Frau auch bereits nachgewiesen durch den Verzicht, das sie auch nach den Ferien Urlaub nehmen und die Betreuung sicherstellen kann.
Kann die andere Dame keine Betreuung sicherstellen, deine Frau aber schon, dann ist die andere Dame "im Vorteil""
Bitte nicht den allseits beliebten Fehler machen. Der "Vorteil" ist nicht absolut. Soll heißen ... wer ein Kind hat, ist nicht JEDES Jahr gegenüber den Kinderlosen im Vorteil.
Edit: da fehlte bei mir ein "nicht".
Erstellt am 08.12.2022 um 18:09 Uhr von Toyo
Hay,Celestro
Das soll keinen Fall Vorteil heißen,
Fakt ist das die Kollegin dieses Jahr schon hatte trotz 2 Kindern die schon 15 und 18 Jahre alt sind und mein Frau ausser Ferien ihren Urlaub genommen hat in der Hinsicht das Sie 2023 denn Urlaub genehmigt bekommt
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt am 08.12.2022 um 21:35 Uhr von Dummerhund
@Toyo
Lese dazu mal folgendes:
https://www.1822direkt.de/magazin/artikeluebersicht/detail/urlaub-mit-schulpflichtigen-kindern-was-sagt-das-arbeitsrecht/
Erstellt am 09.12.2022 um 08:52 Uhr von rtjum
auf jeden Fall zum BR gehen auch wenn der aus nur aus Führungskräften besteht.
Der BR hat mitzubestimmen.