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Urlaubsplanung

T
Toyo
Dez 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, Hab ein frage, Meine Frau ist seit 20 Jahren im bekannten Drogeriemarkt tätig .2 Schulpflichtige Kinder 7 und 15 Jahre alt.20 Std. Woche.Sie hatte jetzt neulich Urlaubsplanung mit Kollegen/in, wird zusammen gehockt und ausgehandelt wer wie wann. SO bis hier alles schön. Sie hat dieses Jahr auf Pfingstferien verzichtet und hat diese nach Ferienende 1 Woche genommen und der Kollegenin vorang gegeben. Für das Jahr 2023 wollte mein Frau jetzt 1 Woche in Pfingstferien nehmen und die gleiche Kollegin (auch 2 Kinder 15Jahre und 18 Jahre alt )besteht jetzt wieder auch auf die Woche im Pfingstferien. Fielalleiterin hat erst regel aufgestellt 1.Azubis 2.Mütter/Väter mit Aufsichtspflichtigen Kindern 3.Mütter/Väter mit Schulpflichtigen Jetzt hat die Kollegin Urlaub genehmigt bekommen und meine Frau nicht. Obwohl mein Frau drauf aufmerksam machte das Sie dieses Jahr verzichtet hat. Meine Frau hat sehr wenig fehl Tage( Krank ) Sie wird fast als erstes angerufen wenn Kollegen/in ausfallen ob sie arbeiten kann und sagt fast nie ab. Die frage,wie kann man jetzt weiter da ran gehen und sein Recht aufsuchen. Kann da jemand vielleicht behilflich sein Mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (15)

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ganther

07.12.2022 um 23:36 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat?

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Toyo

07.12.2022 um 23:42 Uhr

Hay, Es gibt BR. Es sind aber fast immer Filialleiter/in oder Stellvertretende filalleiter/in im Amt.

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Catweazle

08.12.2022 um 12:33 Uhr

Eine Klage beim Arbeitsgericht ist sicher hilfreich. Das geht kostenfrei auch ohne Anwalt. Beim Gütetermin, der in der Regel innerhalb von 14 Tagen angesetzt wird, wird es wahrscheinlich eine Einigung geben. Der Verhandlung selbst wird je nach Gericht zwischen 10 und 20 Minuten dauern.

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Toyo

08.12.2022 um 13:41 Uhr

Hay,danke für den Tipp Aber so ein harter Schritt würde doch das Arbeitsverhältnis erheblich Schaden .

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Relfe

08.12.2022 um 13:48 Uhr

"Jetzt hat die Kollegin Urlaub genehmigt bekommen und meine Frau nicht. Obwohl mein Frau drauf aufmerksam machte das Sie dieses Jahr verzichtet hat. Meine Frau hat sehr wenig fehl Tage( Krank )"

alles schön und nett von deiner Frau (meine ich ernst), aber hat wenig Relevanz, wenn sie nicht den gleichen sozialen Anspruch hat wie die Kollegin. Soziale Aspekte gehen ggf. vor und ggf. hat deine Frau auch bereits nachgewiesen durch den Verzicht, das sie auch nach den Ferien Urlaub nehmen und die Betreuung sicherstellen kann. Kann die andere Dame keine Betreuung sicherstellen, deine Frau aber schon, dann ist die andere Dame "im Vorteil"

"Sie hat dieses Jahr auf Pfingstferien verzichtet und hat diese nach Ferienende 1 Woche genommen und der Kollegenin vorang gegeben." --> als Vorgesetzter bewertet man das natürlich ggf. mit

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Toyo

08.12.2022 um 13:58 Uhr

Hay, Vom sozialen Aspekt her were aber doch mein Frau im Vorteil da wir ein Sohn haben mit 7 Jahren der ohne Aufsichtspflicht nicht allein gelassen werden kann und die Kollegin 2 Kinder im Alter 15 und 18 Jahren hat. Mit freundlichen Grüßen

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Relfe

08.12.2022 um 14:15 Uhr

ok, das hatte ich überlesen.

Dann diese Argumentation vorbringen, die ist zwingend zu beachten und zu bewerten.

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Toyo

08.12.2022 um 15:19 Uhr

Ich denke auch das das so ist. Nur die FL hat diese nicht so in Kenntnis genommen. Kann meine Frau damit so zum BR gehen und Zuspruch bekommen oder haben die da auch nicht viel zu Sagen Mit freundlichen Grüßen

F
fantil

08.12.2022 um 15:25 Uhr

Deine Frau muss sich offiziell beim BR beschweren. Der BR entscheidet, ob die Beschwerde berechtigt ist. Ist die Beschwerde berechtigt, muss der BR den AG zur Abhilfe auffordern.

Deiner Frau dürfen auf Grund der Beschwerde keine Nachteile entstehen.

§ 84 BetrVG Beschwerderecht

(1) 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.

(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.

C
Catweazle

08.12.2022 um 15:37 Uhr

Bei sämtlichen Urlaubsangelegenheiten ist der BR in der vollen Mitbestimmung. Er könnte selbst die kostspielige Einigungsstelle anrufen. Sich zuerst an den BR zu wenden ist die beste Wahl.

D
DummerHund

08.12.2022 um 16:19 Uhr

@Toyo "Aber so ein harter Schritt würde doch das Arbeitsverhältnis erheblich Schaden ."

Und umgekehrt schadet es nicht dem Arbeitsverhältnis? Mit Sicherheit könnte der AG sich die Finger am Handy wund tippseln wenn Not am Mann ist und er außerplanmäßig Personal braucht, ich würde gar nicht erst abnehmen.

C
celestro

08.12.2022 um 18:11 Uhr

"alles schön und nett von deiner Frau (meine ich ernst), aber hat wenig Relevanz, wenn sie nicht den gleichen sozialen Anspruch hat wie die Kollegin. Soziale Aspekte gehen ggf. vor und ggf. hat deine Frau auch bereits nachgewiesen durch den Verzicht, das sie auch nach den Ferien Urlaub nehmen und die Betreuung sicherstellen kann. Kann die andere Dame keine Betreuung sicherstellen, deine Frau aber schon, dann ist die andere Dame "im Vorteil""

Bitte nicht den allseits beliebten Fehler machen. Der "Vorteil" ist nicht absolut. Soll heißen ... wer ein Kind hat, ist nicht JEDES Jahr gegenüber den Kinderlosen im Vorteil.

Edit: da fehlte bei mir ein "nicht".

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Toyo

08.12.2022 um 19:09 Uhr

Hay,Celestro Das soll keinen Fall Vorteil heißen, Fakt ist das die Kollegin dieses Jahr schon hatte trotz 2 Kindern die schon 15 und 18 Jahre alt sind und mein Frau ausser Ferien ihren Urlaub genommen hat in der Hinsicht das Sie 2023 denn Urlaub genehmigt bekommt Mit freundlichen Grüßen

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rtjum

09.12.2022 um 09:52 Uhr

auf jeden Fall zum BR gehen auch wenn der aus nur aus Führungskräften besteht. Der BR hat mitzubestimmen.

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