Urlaubsplanung
Hallo zusammen, eine Frage an Euch. Wir wollen eine Betriebsvereinbarung für eine Urlaubsplanung im Betrieb machen. Könnts ihr mir sagen wieviel Urlaub man verplanen muss (36 Tage Urlaubsanspruch). ich finde zu dem Thema nichts.
Danke für Eure Beantwortung
Community-Antworten (1)
21.10.2010 um 19:48 Uhr
Hallo Zettel,
hierzu gibt die das Bundesurlaubsgesetz einige Vorgaben, die beachtet werden sollten:
Hier habe ich einmal den §7 der gerade auf deine Frage wieviel Urlaub verplant werden muss eine Antwort gibt.
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Weitere Einzelheiten findest Du wenn Du unter Google einfach das Bundesurlaubsgesetz suchst.
Auf jedenfall verplanen müsst ihr nix, ihr könnt - soll heißen es gibt keine Regelung die besagt das ihr 50% usw. vom Urlaubsanspruch verplanen müsst.
Also viel Glück bei der Arbeit.
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