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Urlaubsplanung

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David89
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Mitbestimmung bei der Urlaubsplanung. Ich komme aus dem Einzelhandel und unsere Zentrale legt seit letztem Jahr eine gewisse Anzahl Stunden pro Woche feste die die Mitarbeiter in den Urlaub fahren dürfen. Im letzten Jahr hat es noch gut geklappt aber in diesem Jahr wurden die Stunden ziemlich reduziert. In den heißen Phasen sollen so gut wie keine Mitarbeiter mehr in den Urlaub fahren oder nur sehr wenige. Wir sehen dies als Art Urlaub Sperre an. Kann die Zentrale diesen Zahlen einfach vorgeben oder ist dies ein Urlaubsgrundsatz und somit Mitbestimmung? Die zentrale wird sich auf dringende betriebliche Belange Berufung.

Danke für eure Antworten

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Community-Antworten (4)

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celestro

11.11.2018 um 22:40 Uhr

Ich sehe hier ein MBR des BR und vor allem ... das hier keine "dringenden betrieblichen Gründe" vorliegen (da es vorher ja schon so geklappt hat).

M
Moreno

12.11.2018 um 10:52 Uhr

Hier handelt es sich ja ganz eindeutig um Urlaubsgrundsätze und da ist der BR ganz klar in der Mitbestimmung.

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DummerHund

12.04.2019 um 00:42 Uhr

@ celestro Hier wierden nicht dringend betriebliche Gründe vor geschoben sondern dringend betriebliche Belange. @ David89 Betriebliche Gründe könnte man nach vollziehen. Diese bedeuten, das eine Ware zu verderben droht. Ein Werk unter Wasser steht oder sonstige dringende Reperaturen ausgeführt werden müssen. Halt Dinge die nicht so vorhersehbar sind.

Betriebliche Belange geben das wieder was vorhersehbar ist. Spitzenzeiten bei Getränken oder Nahrungsmittel beri bestimmten Jahreszeiten, oder aber falsche Personalplanung. Diese Dinge kann der AG nicht auf die MA umwälzen. Falsche Personalplanung fällt dann auch unter dem Betriebsrisiko des AG. Der BR ist hier in der Mitbestimmung.Hier nicht nur die Mitbestimmung beachten, sonder auch das Informationsrecht und den AG auffordern sich mit dem BR über die Personalplanung und die Rechte des BR nach § 92 Betriebsverfassungsgesetz zu unterhalten. Im übrigen wird Urlab nicht in Stunden, sondern in Tagen berechnet und gewährt. Hierzu auch § 7 Bundesurlaubsgesetz

C
celestro

12.04.2019 um 02:44 Uhr

@DummerHund

nach 5 Monaten interessiert sich der TE vermutlich nicht mehr für das Thema.

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